AKTUELLES AUS DER KOMMUNALPOLITIK

2022

 

Übersicht:

 

SACHSENWALDER

Aus dem Sachsenwalder vom Dezember 2022

Aus dem Sachsenwalder vom Oktober 2022

Aus dem Sachsenwalder vom August 2022

Aus dem Sachsenwalder vom Juli 2022

Aus dem Sachsenwalder vom Juni 2022

Aus dem Sachsenwalder vom Mai 2022

Aus dem Sachsenwalder vom April 2022

Aus dem Sachsenwalder vom März 2022 - unsere Landtagskandidatin Anika Pahlke

Aus dem Sachsenwalder vom Februar 2022

Aus dem Sachsenwalder vom Januar 2022

 

SITZUNGEN DER GEMEINDEVERTRETUNG

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Oktober 2022

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. August 2022

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Juni 2022

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Mai 2022

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. März 2022

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Januar 2022

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2021

 

 

Archiv:  
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2021
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  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung Juni bis Dezember 2008
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2007 bis Mai 2008
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2006
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2005
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2004
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2002 - 2003

 

 

 

 

 

 

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Aus dem Sachsenwalder Dezember 2022

 

Liebe Aumühlerinnen und liebe Aumühler,

es ist wieder soweit: wir befinden uns im Monat Dezember, und Weihnachten steht vor der Tür. Der Aumühler Weihnachtsmarkt fand bereits statt und hat bestimmt allen gut gefallen. Jetzt ist es Zeit, über das zu Ende gehende Jahr nachzudenken und Pläne für 2023 zu machen.

So ist es auch in der Gemeindepolitik. Wir alle sind sehr froh, in unserem „kleinen Dorf“ zu leben. Ja, auch wir haben Probleme, denn Bund, Land und Kreis haben tolle Ideen und drücken finanzielle Belastungen nach unten ab.

Aber, bleiben wir bei der frohen Weihnachtszeit. Wir möchten uns heute bei der Gemeindevertretung und den bürgerlichen Ausschussmitgliedern für die gemeinsame Arbeit während der vergangenen 4 Jahre bedanken. Natürlich hatten wir auch unterschiedliche Ideen und Lösungsvorschläge für die verschiedenen anfallenden Aufgaben. Aber sehr viele Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Rückblickend kann man sagen, wir haben gut zusammengearbeitet.

Seit der Kommunalwahl 2018 hat sich die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung von 17 auf 23 Personen erhöht.  Der ehemalige Bürgermeister Dieter Giese sagte nach der Wahl: „Oh Mann, die alle unter einen Hut zu kriegen, das kann ja was werden.“ Es wurde was, denn das Ziel aller war das Wohl unserer Gemeinde Aumühle.

Im Namen der SPD-Aumühle wünsche wir Ihnen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2023.

Herzlich grüßt die SPD-Aumühle

 

 

 

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Aus dem Sachsenwalder Oktober 2022

Rathausfest und gute Nachrichten 

Liebe Aumühlerinnen und liebe Aumühler,

es ist schön, dass es in dieser Zeit noch Verlässlichkeit gibt. Nach einem halben Jahr mit viel Sonnenschein und ohne Regen, prasselte dieses herbeigesehnte Nass ausgerechnet zu unserem Rathausfest über Aumühle nieder. Alle, die sich mit Regenschirm raustrauten, wurden mit einem schönen Abend voller netter Begegnungen belohnt. Es war ein schönes Rathausfest.

Es gibt, neben der Freude über den Regen, weitere gute Nachrichten: Der Schwarze Weg mit allen Parkplätzen und der Kiss & Go Zone ist fast fertig. Eine Beleuchtung und Bepflanzung werden den neuen Bereich demnächst abrunden. Wenn dann Anfang Oktober auch die Spielplatzerweiterung abgeschlossen ist, haben wir etwas, was schon sehr lange geplant war, endlich erfolgreich umgesetzt.

Eine weitere gute Nachricht zeichnet sich im Kuhkoppelbereich ab. Seit Jahren geistert die Überplanung der dortigen Straßen durch die Gemeindevertretung und wird nun bis zum Jahresende abgeschlossen.

Nun noch etwas in eigener Sache: Auch die SPD sucht bis zur Wahl 2023 Interessierte, die sich entweder in den verschiedenen Ausschüssen oder der neu zu bildenden Gemeindevertretung engagieren möchten. Sie können neue Ideen, Wünsche und Anregungen direkt in die Gemeindepolitik einbringen und somit direkt Einfluss auf die Entwicklung in unserer Gemeinde Aumühle nehmen. Sich gemeinsam mit anderen Interessierten für eine Sache einsetzen, etwas verändern, etwas bewirken, das macht Sinn und bringt zusätzlich Spaß. Politische Vorkenntnisse werden nicht benötigt – Engagement für unser Aumühle wünschenswert.

Melden Sie sich gern unter: uwe@spd-aumuehle.de

Einen schönen Herbst wünscht Ihnen UWE EDLER

 

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Aus dem Sachsenwalder August 2022

B-Plan Nr. 2 Mischgebiet Große Straße 

 

im Bebauungsplan Nr. 9 „Billenkamp“ hat die Gemeinde den Bereich Große Straße und Nebenstraßen im Jahr 2013 als “Mischgebiet” festgelegt. Dieser Begriff ist dehnungsfähig. Inzwischen sind Gerichtsurteile ergangen, die den Begriff Mischgebiet klar definieren, z.B.: Kennzeichnend für den Baugebietstyp ‘Mischgebiet’ ist die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe. Dieses gleichwertige Nebeneinander zweier Nutzungsarten setzt zum einen wechselseitige Rücksichtnahme der einen Nutzung auf die andere und deren Bedürfnisse voraus, es bedeutet zum anderen aber auch, dass keine der Nutzungsarten ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen soll.” (VGH München, Beschluss v. 26.03.2018 – 1 ZB 16.589).

Schaut man sich die derzeitige Situation an, lässt sich eine gleichwertige Nutzung durch Gewerbe und Wohnen nicht erkennen, und der Druck auf die Gemeinde, mehr reine Wohnhäuser zuzulassen, wächst. Deshalb hat der Bauausschuss vorgeschlagen, den B-Plan zu ändern und dort ein “Urbanes Mischgebiet” auszuweisen mit konkreten Festlegungen über die Anteile von “Wohnen” (max. 75 %) und “Gewerbe” (mind. 25 %), sowie weitere kleine Änderungen, damit künftige Neubebauung sich besser an das dortige Ortsbild anpasst und der spezifische Charakter dieses Gebiets erhalten bleibt, der auch der SPD-Fraktion sehr am Herzen liegt. Die Gemeindevertretung wird nach den Sommerferien über die Details beraten und beschließen, um (hoffentlich) zweifelsfreie Klarheit zu schaffen.

 

 

 

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Zum Tod von Hans-Richard Niemeier
Aus dem Sachsenwalder Juli 2022

 

55 Jahre war Hans-Richard Niemeier Mitglied in der SPD. Viele Jahre war er Gemeindevertreter und Mitglied in gemeindlichen Ausschüssen. Sein besonderes Interesse galt dem Erhalt und der Modernisierung der Gemeindewohnungen. Aber auch für den Ortsverein war Hans-Richard Niemeier als langjähriger Kassenwart und Vorstandsmitglied aktiv. Außerdem hat er sich mit großem handwerklichem und technischem Geschick um die Plakate und Stellschilder des Ortsvereins gekümmert, die teilweise während Wahlkämpfen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Nun müssen wir seinen Tod im Alter von 79 Jahren betrauern. Er wird uns immer im Gedächtnis bleiben.

 


 

 

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Aus dem Sachsenwalder Juni 2022

B-Plan Nr. 2 „Kuhkoppelgebiet - Entwicklung“ 

In der Mai-Ausgabe des Sachsenwalder hatten wir über den Bebauungsplan-Plan Nr. 2 „Kuhkoppelgebiet“ berichtet. Eine neu eingeführte Regelung verlangt eine Mindestgrundstücksgröße von 1.700 m2 für ein Haus mit 2 Wohneinheiten, während bei nur einer Wohnung 1.100 m2 ausreichen (bisher waren auf so einem Grundstück Haupt- und Einliegerwohnung möglich). In keinem anderen Aumühler Bebauungsplan gibt es eine ähnliche Beschränkung. Die SPD-Fraktion hält diese neue Auflage für nicht zeitgemäß, hat das aber leider anfänglich übersehen. Auch Gemeindevertreter anderer Fraktionen konnten sich mit dem Gedanken anfreunden, diesen Passus aus dem B-Plan-Entwurf zu streichen, doch fand sich in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Mai noch keine Mehrheit dafür, um den B-Plan ohne weitere Verzögerungen auslegen zu können. Erfreulicherweise bestand aber Einigkeit auch mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses, dass diese Diskussion zusammen mit weiteren Änderungswünschen aus anderen Fraktionen vor der endgültigen Verabschiedung des B-Plans noch einmal im Ausschuss und in der Gemeindevertretung aufgenommen wird

 

 

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Aus dem Sachsenwalder Mai 2022

B-Plan Nr. 2 „Kuhkoppelgebiet“ 

Der Bebauungsplan Nr. 2 wurde im Jahr 2000 als einer der ersten in der Gemeinde verabschiedet. Jetzt wird er überarbeitet und den aktuellen Bedingungen angepasst. Eine wesentliche Verbesserung ist, den Baumschutz nicht mehr durch den B-Plan, sondern durch die gemeindliche Baumschutzsatzung zu regeln. Damit werden Anträge vor Ort statt in Ratzeburg bearbeitet. So können die lokalen Gegebenheiten besser berücksichtigt werden. 

Damals hatte die SPD-Fraktion für eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m2 plädiert. Die anderen Fraktionen waren dagegen, und man landete bei 1.100 m2 und 2 Wohneinheiten. Der neue Plan sieht bei 1.100 m2 nur noch eine Wohneinheit vor. Bei 2 Wohnungen (Einliegerwohnung oder Doppelhaus) sollen es mindestens 1.700 m2 sein. Für eine junge Familie, die z.B. mit Großeltern in einem Haus zusammenleben möchte, ist das bei den heutigen Grundstückspreisen von über 400 €/ m2 unbezahlbar. In Aumühle kann neuer Wohnraum nur durch „innere Verdichtung“ geschaffen werden, d.h. durch Teilung großer Grundstücke.

Auch die Gemeindevertreter der SPD haben dieser B-Plan-Version zugestimmt – im Nachgang ein Fehler. Inzwischen halten wir die 1.700 m2 für nicht zeitgemäß. Nach intensiven Diskussionen in der SPD-Fraktion sind wir zu der Auffassung gekommen, dass die zusätzliche Anforderung für eine zweite Wohneinheit, die es in keinem anderen B-Plan der Gemeinde gibt, aus dem neuen B-Plan-Entwurf gestrichen werden sollte. Die maximale Größe der Häuser ist durch GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) ohnehin geregelt.

 

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Aus dem Sachsenwalder April 2022

Liebe Aumühlerinnen und Aumühler

Weil zur Zeit der Krieg in der Ukraine unsere größte Sorge ist und die ersten Flüchtlinge bereits im Ort angekommen und versorgt sind, erscheinen die Probleme um die Aumühler Finanzlage eher klein. Allerdings: wir leben bereits vom Eingemachten. Das „Eingemachte“ stellt die allgemeine Rücklage der Gemeinde dar, die stets dann in Anspruch genommen werden muss, wenn die Ausgaben eines Jahres die Einnahmen übersteigen.

Dass Aumühle scheinbar trotzdem ganz gut über die Runden kam, lag in der Vergangenheit auch an den relativ hohen Haushaltsresten. Haushaltsreste sind Gelder, die in den vergangenen Jahren für Projekte eingeplant wurden, welche sich dann aber verzögert haben (z.B. Straßensanierungen). Werden diese Projekte nun nachgeholt, konnten sie über die Haushaltsreste finanziert werden, ohne den aktuellen Haushalt zu belasten. Was eigentlich ganz gut klingt, hat aber den Nachteil, dass das Bild der Gemeindefinanzen verzerrt wird – die Finanzlage sieht schlechter aus, als sie eigentlich ist. Aus diesem Grunde wurden nun Haushaltsreste für diejenigen Projekte aufgelöst und der Rücklage zugeführt, deren Umsetzungen auch in diesem Jahr unwahrscheinlich erscheinen.

Durch diesen Schritt würde man erwarten, dass in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung über einen recht soliden Haushalt abzustimmen gewesen wäre. Leider sieht es anders aus: Trotz der Hinzurechnung der alten Haushaltsreste weist der Gemeindehaushalt für 2022 ein so hohes Defizit aus, dass die Rücklage nicht zum Ausgleich ausreichen wird. Eine Neuverschuldung erscheint unumgänglich.

 

 

 

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Aus dem Sachsenwalder März 2022

Unsere Kandidatin für den Landtag - Anika Pahlke 

Das viele Grün, aktive Vereine und gute Kitas sind nur einige der Gründe, warum ich mit meiner Familie sehr gerne in Aumühle lebe. Als Kreistagsabgeordnete weiß ich, wie wichtig die Gemeindefinanzen sind, um Aumühle auch künftig lebenswert und lebendig zu gestalten. Hier wird die Kita-Reform zur zunehmenden Belastung. Die Landesregierung hat ihre drei Versprechen (Familien entlasten, Kommunen entlasten, Qualität steigern) zu einem großen Teil nicht erfüllt. Sie hat Zusagen gemacht, die andere einhalten müssen. Dasselbe droht beim nächsten großen Vorhaben wieder zu passieren: Dem Recht auf Ganztagsbetreuung für alle, die ab 2026 eingeschult werden. Hier müssen frühzeitig alle Beteiligten an einen Tisch. Die Schule der Zukunft wird eine Ganztagsschule sein, an der sich Bund, Land und Kommunen beteiligen müssen. Denn wir brauchen gute und kostenfreie Bildung – von Anfang an. Hierfür möchte ich mich künftig im Landtag einsetzen.

Ihre Anika Pahlke

https://www.anikapahlke.de/

 

 

 

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Aus dem Sachsenwalder Februar 2022

Baumschutzsatzung - mit Ergänzungen

Wieder hat die Gemeindevertretung an der Baumschutzsatzung herumgebastelt. Die Untere Naturschutzbehörde hatte zur Satzung wertvolle Anmerkungen und Hinweise geliefert – zu fachlich-inhaltlichen Aspekten, aber auch zu veralteten oder juristisch fragwürdigen oder falschen Passagen. Der Umweltausschuss hat diese weitgehend ignoriert. Stattdessen hat man zu alten Fehlern noch neue in die Satzung eingefügt: Die Text-Beschreibung des Geltungsbereiches der Satzung weicht erheblich von der dazugehörigen Landkarte als Bestandteil der Satzung (!) ab.

Eine detaillierte Erläuterung der Fehler finden Sie hier: 

Die Liste der aus dem Schutz genommenen ökologisch wertvollem und gestalterisch interessanten standortheimischen Laubbäume wurde nunmehr erweitert und umfasst Birken, Pappeln und Weiden, während nichtheimische – ökologisch weniger bedeutsame - Bäume geschützt werden, z.B. die Amerikanische Roteiche. Hierin Plausibilität zu finden, fällt schwer. Neu ist, dass eine „Kappung“ von Baumkronen (bis 20 % !) genehmigt werden kann. Kappungen sind nach den gängigen Richtlinien „baumzerstörende Maßnahmen“.Was wohl tatsächlich gemeint war, sind fachgerechte Reduzierungen der Baumkronen. Ebenfalls fällt die falsche Anwendung und Verwechslung der Fachbegriffe Ausgleichs-Leistung und Ersatz-Leistung auf. Diese Begriffe sind in § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz klar definiert. Weitere Schnitzer, auf die die SPD-Fraktion mehrfach hingewiesen hatte, sind wieder beiseitegeschoben worden und so in der Satzung enthalten.

Es hätte sich angeboten, in § 1 der Satzung auf die Bedeutung aller Bäume bezüglich ihres positiven Einflusses gegen den Klimawandel hinzuweisen. Leider wurde die Chance vertan, eine moderne Satzung zu beschließen, die den ökologischen Wert der Bäume umfassend erläutert und einen wirklichen Schutz für einen nachhaltig gesicherten Baumbestand in Aumühle bietet. In Anbetracht der stümperhaften Überarbeitung der Satzung hat die SPD-Fraktion dagegen gestimmt.

In der Sitzung des Umweltausschusses vom 25. Januar 2022 berichtete der Vorsitzende (Auszug aus dem Protokoll):  

Die neue Baumschutzsatzung wurde in der Gemeindevertretung verabschiedet.
Sie ist noch an den Kreis geschickt worden. Die neue Stellungnahme vom Kreis ist
erneut nur eine Empfehlung. Aumühle wird die verabschiedeten Baumschutzsatzung
ohne weitere Änderungen umgehend veröffentlichen.

Leider wurde es nicht für nötig befunden, dem Ausschuss oder der Gemeindevertretung diese Stellungnahme zukommen zu lassen. Statt sich ernsthaft mit Kritik an der Satzung zu befassen, wurde die SPD beschuldigt, falsche Aussagen gemacht zu haben. Deshalb sahen wir uns zu einer Klarstellung genötigt und haben auch einen Link zu der neuen Baumschutzsatzung eingefügt.

Ihre SPD-Aumühle

 

 

Aus dem Sachsenwalder Januar 2022

Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder

Die Grundschule ist ohne den Hort nicht mehr vorstellbar. Aus der Elterninitiative mit wenigen Kindern in der Nachmittagsbetreuung vor mehr als 25 Jahren ist inzwischen eine wichtige Einrichtung im Ort mit bis zu 120 Kindern und 15 Mitarbeiterinnen geworden. Was kaum Beachtung findet: der Hort wird nach wie vor vom Verein feste Grundschulzeiten getragen. Wenige engagierte Eltern im Vorstand des Vereins übernehmen letztendlich Verantwortung für den Hort. Zu unserem großen Bedauern finden sich leider zu wenige, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren. Alle sind gefordert, nach Lösungen zu suchen, wie die bisher so erfolgreiche Arbeit des Vereins weitergeführt werden kann.

Als SPD setzen wir uns für eine langfristige Perspektive des Hortes ein. Eltern, Kinder und Schule können sicher sein, dass es auch in Zukunft eine Nachmittagsbetreuung geben wird. Die Grundschule Aumühle ist schließlich seit einigen Jahren eine offene Ganztagsschule! Wir hoffen, dass der Verein feste Grundschulzeiten zusammen mit der Schule und der Gemeindevertretung möglichst schnell zu einer guten Entscheidung kommen. Möglicherweise muss die Gemeinde für diese so wertvolle Einrichtung künftig auch mehr Geld aufbringen. Das Wohl der Familien sollte es uns wert sein.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes, gesundes Jahr 2022.

Ihre SPD-Aumühle

 

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. Oktober 2022

In der Einwohnerfragestunde wurde nach den Vorkehrungen der Gemeinde im Falle eines Blackouts gefragt. Es kann von Seiten des Amtes sichergestellt werden, dass die kritische Infrastruktur erhalten bleibt. Die Privathaushalte müssen selbst Vorkehrungen treffen.

Der Bürgermeister nannte in seinem Bericht einige Termine: Am 4.11., 9 Uhr soll die offizeille Spielplatzeinweihung mit der Schule stattfinden und am 26./27.11. der Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Platz am Bismarckturm.

Uwe Edler berichtete aus dem Ausschuss Kultur, Bildung und Sport, dass sich der Ausschuss und Vertreter der Kirche Gedanken darüber machen, wie der evangelische Kindergarten und die Krippe räumlich zusammengelegt werden können. Aus dem Umweltausschuss wurde berichtet, dass die Straßensanierung des Kuhkoppelgebietes sich etwas verzögert hätte und der Otternweg erst im nächsten Frühjahr angegangen wird. Das Schulumfeld mit den Parkplätzen ist im Großen und Ganzen fertig gestellt; nun sind noch die Verkehrsschilder aufzustellen sowie Pflanzarbeiten durchzuführen. Beides soll in Kürze erfolgen. Der Finanzausschuss hat bereits mit den Vorberatungen des nächsten Haushaltes begonnen. Es ist geplant, den Haushalt im Januar zu verabschieden.

Die Gemeindevertretung hat mit drei Enthaltungen die Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Gebiet „Müllerkoppel, Hausnummern 1-11a (ohne Nr. 1b, 6a +6b) mit zwei Ergänzungen gebilligt: Das Erscheinungsbildder 1939 gebauten "Deputathäuser" soll weitgehend erhalten bleiben. Für die Dächer sollen die gleichen Dachpfannen aus Ton verwendet werden wie bisher und die vorhandenen Buchenhecken sind zu erhalten.

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung einen Beitrag von 450 EUR für die Mehrkosten der Baumaterialien für das Projekt „JuWa-Wohlmühle“ zu gewähren.

Die Gemeinde beschließt zudem mit großer Mehrheit, dass der Bürgermeister den Beitritt der Gemeinde zur Initiative „Lebenswerte Städte“ herbeizuführen. Das Ziel ist es, mehr Einflussmöglichkeiten zu gewinnen, was die innerörtlichen Straßen – auch Kreisstraßen – angeht.

In Anfragen und Mitteilungen ging es um die mangelhafte Reinigung der Regensiele durch den Bauhof. Der Bürgermeister wies dieses zurück und nannte als großes Problem die parkenden Fahrzeuge, die das Reinigen der Siele unmöglich machten. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Straßenreinigung noch in den vereinbarten Intervallen stattfindet.

Im nichtöffentlichen Teil ging es um die Zustimmung zur Veräußerung und Belastung eines Erbbaurechtes und den Bauhof Aumühle-Wohltorf.

 

 

Stand: . 28. Oktober 2022

 

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 25. August 2022

Im Bericht des Bürgermeisters ging es um das Rathausfest am 9. September und das Kinderfest der Schule am 10. September. Aus den Ausschüssen wurde berichtet, dass die Geräte für den neuen Spielplatz hinter der Schule leider erst Ende September geliefert werden, also beim Kinderfest noch nicht zur Verfügung stehen. Der Ausbau der Müllerkoppel soll am 29. August abgeschlossen werden. Die Arbeiten im Fasanenweg laufen bereits. Bei der Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses gibt es erneut Verzögerungen. Im Finanzausschuss und der Kämmerei wird an der neu eingeführten Mehrwertssteuer-Pflicht für bestimmte Leistungen der Gemeinde gearbeitet. Über die Gemeindewohnungen wurde berichtet, dass frei werdende Wohnungen rasch wieder vermietet werden können, soweit kein größerer Sanierungsbedarf besteht. Kleinstwohnungen sollen beim Freiwerden möglichst zu größeren Wohnungen zusammengelegt werden, da sie sonst kaum neu zu vermieten sind.

Nachdem der Verein Feste Grundschulzeiten sich nicht mehr in der Lage sieht, die Nachmittagsbetreuung der derzeit 88 Schulkinder zu stemmen, wurde per Ausschreibung nach einem neuen Träger gesucht. Entsprechend dem vorher festgelegten Punktesystem für die Auswertung erhielt der Kreisverband Lauenburg des DRK deutlich die höchste Punktzahl. Die Gemeindevertretung beschloss daher einstimmig (bei 2 Enthaltungen), dass das DRK ab 1. Januar 2023 die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder betreiben soll. Den jetzigen Mitarbeitern soll die Übernahme angeboten werden. Aufgrund einer anderen Tarifbezahlung werden die Kosten für die Gemeinde und evtl. auch für die Eltern voraussichtlich steigen. Auch in Wohltorf leitet das DRK die Nachmittagsbetreuung der Schüler. Insofern werden Synergie-Effekte erwartet.

Im Vorfeld der Sitzung war darüber diskutiert worden, ob alle in der Aumühler Kommunalpolitik vertretenen Parteien oder Fraktionen bereit wären, auf Wahl-Plakate während des Kommunalwahlkampfs im Frühjahr 2023 zu verzichten. Auch wenn sich alle Fraktionen auf einen solchen Verzicht einigen, können andere Parteien nicht daran gehindert werden, Plakate für ihre Kreistagskandidaten aufzustellen. Deshalb wurde der Vorschlag schließlich als nicht praktikabel abgelehnt.

Bei der Detailplanung sind die Sanierungskosten für das Sport- und Jugendheim weit über den von der Gemeindevertretung beschlossenen Kostenrahmen hinausgeschossen. Inzwischen hat der TuS seine Wunschliste deutlich zusammengestrichen, so dass die ursprünglich angesetzte Obergrenze in greifbare Nähe rückt.

Im nicht-öffentlichen Teil wurden noch Grundstücks- und Erbbau-Angelegenheiten behandelt.

 

 

Stand: . 29. August 2022

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 23. Juni 2022

Im Bericht des Bürgermeisters ging es um die Zukunft der Offenen Ganztagsschule Aumühles. Es haben sich fristgerecht drei Organisationen beworben, mit denen Bewerbungsgespräche geführt werden.

Aus dem Personal- und Koordinierungsausschuss wurde berichtet, dass es im Rahmen des Rathausfestes Ehrungen von zwei Privatpersonen und einer Mannschaft geben wird. Außerdem wurde die geplante Neustrukturierung der Ausschüsse thematisiert: Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung soll gestrichen, der Personal- und Koordinierungsausschuss und der Sozial- und Liegenschaftsausschuss sollen zusammengelegt werden. Das Ziel sei es, dieses noch vor der Kommunalwahl zu verabschieden. Aus dem Bauausschuss wurde berichtet, dass der Ausschuss aktuell sehr intensiv an zwei Bebauungsplänen arbeite, nämlich dem B-Plan 2 „Kuhkoppel“ und dem B-Plan 9 „Billenkamp“. Aus dem Umweltausschuss gab es einen kurzen Bericht zum Stand der aktuellen Projekte: Die Sanierung der Straßen im Kuhkoppelgebiet hat in der Müllerkoppel begonnen. Die nächsten Straßen werden der Fasanenweg, der Eichhörnchenweg und zuletzt der Otternweg sein. Jeweils sechs Wochen werde in den einzelnen Straßen gearbeitet. Es werden im Zuge der Arbeiten von der Media Sachsenwald Lehrrohre und die Vorrüstung verlegt, um die Haushalte zu einem späteren Zeitpunkt an das Glasfasernetz anschließen zu können. Weiterhin wird in Kürze mit den Pflasterarbeiten für die Parkplätze im Schwarzen Weg begonnen. Es wurde zudem berichtet, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben erhalten werden mit einer Erinnerung, ihre Hecken zu schneiden.

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle wurde einstimmig beschlossen. Zukünftig besteht nun die Möglichkeit, auch Wahlen per Handzeichen im Rahmen von Online-Sitzungen der Gemeindevertretung durchzuführen.

Nachdem sich Joachim Miro, der auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt wurde, den Gemeindevertretern vorgestellt hatte, wurde er von diesen einstimmig bestätigt. Herr Miro wurde anschließend vom Bürgermeister ernannt und vereidigt, und der ehemalige stellvertretende Gemeindewehrführer verabschiedet.

Dem Haushaltsplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr wurde einstimmig zugestimmt.

Der Bürgermeister informierte im nächsten Tagesordnungspunkt über eine Eilentscheidung, die er getroffen hat: Aufgrund eines Auszugs eines Mieters aus einer Gemeindewohnung, wurde ein massiver Mangel festgestellt, der dringend behoben werden musste. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich auf ca.  10.500 EUR.

Weiterhin informierte der Bürgermeister über die anstehende haushaltsrechtliche Realisierungsquote und Kreditaufnahmen: Die Gemeinden müssen zukünftig ihre Projekte vorrangig aus dem laufenden Haushalt tilgen, und sollen keine Kredite aufnehmen, um ihre Rücklagen zu erhalten.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um das Mahn- und Ehrenmal auf dem Friedhof Aumühle. Der Änderungsantrag der Grünen-Fraktion, eine Arbeitsgruppe für die gesamte Erinnerungskultur Aumühles einzurichten und den Punkt auf der Tagesordnung damit zu vertagen, wurde abgelehnt. Dieses Thema wird im nächsten Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport aufgegriffen. Mit 9 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde beschlossen, dass am Mal eine Informationstafel angebracht werden soll, die das Mal erklärt und auf eine Namensliste der Opfer des 2. Weltkrieges hinweist, die bei der Friedhofsverwaltung sowie im Gemeindearchiv einsehbar ist.

Unter Anfragen und Mitteilungen wurde über die nicht zufriedenstellende Gehwegsanierung in der Dora-Specht-Allee gesprochen. Es wurde berichtet, dass die Firma, die die Sanierung vorgenommen hat, vom Amt beauftragt wurde und dass die Arbeiten noch nicht beendet seien. Weiterhin wurden die fehlenden Baumschutzmaßnahmen im Grünstreifen in der Kuhkoppel bemängelt. Als dritter Punkt wurde angemerkt, dass Bauherren zukünftig auch tatsächlich für Schäden an Grünstreifen, die im Zuge der eigenen Baumaßnahmen zustande gekommen sind, zur Rechenschaft gezogen werden würden.

Im nichtöffentlichen Teil wurde über eine Mietangelegenheit beraten.

 

Stand: . 29. Juni 2022

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 12. Mai 2022

Nachdem es in der Einwohnerfragestunde keine Anliegen der Anwesenden zu beantworten gab, nannte der Bürgermeister in seinem Bericht drei Termine, die man sich schon einmal vormerken sollte: Am 21. August findet wieder der große Flohmarkt in Aumühle statt. Am 9. September wird das Rathausfest wieder stattfinden und am 10. September das Schulfest auf dem Schulhof der Grundschule.

Uwe Edler berichtete über den Beschluss des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport, dass das Mahn- und Ehrenmal auf dem Friedhof Aumühle ohne Namensliste angefertigt werden sollte, eine Namensliste aber am Friedhof und im Rathaus zur Einsichtnahme ausliegen würde. Weiterhin wurde berichtet, dass derzeit 15 Kindergarten- und Krippenplätze fehlen würden. Die Pfadfinder müssen ihr neues Heim nun ausschreiben, da die Hälfte der Gelder aus öffentlicher Hand käme. Aus dem Umweltausschuss wurde berichtet, dass die letzten Sanierungsarbeiten in der Oberförsterkoppel und der Pfingstholzallee zurzeit noch erfolgen würden. Die Arbeiten im Kuhkoppel-Gebiet sollten Anfang Juni starten, bedauerlicherweise hat die ausführende Firma noch keinen Terminplan vorgelegt. Dieser sei wichtig, um die Anlieger über etwaige Einschränkungen zu informieren. Beim Schulumfeld gehen die Arbeiten gut voran, die Entwässerungsleitungen sind gelegt worden und die Baugenehmigung für die Parkplätze liegt vor. Aus dem Sozial- und Liegenschaftsausschuss wurde die Information mitgeteilt, dass seit 2015 insgesamt 22 gemeindeeigene Wohnungen an Geflüchtete vermietet wurden, eine weitere Vermietung wird in Kürze erfolgen. Der Wunsch von Barbara Neinass, der Vorsitzenden des Runden Tisches in Aumühle, wird vorgetragen, dass man die Familien, die Geflüchtete aufgenommen haben, bittet, sich an den Bürgermeister zu wenden mit dem Ziel, diese Familien koordiniert mit Informationen versorgen zu können.

Im Tagesordnungspunkt 8 ging es um die Ausweisung der zukünftigen Nutzung der Grundstücke Bergstraße 9 und 11 im Bebauungsplan Nr. 9. Hier haben die Gemeindevertreter einstimmig die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche beschlossen.

Aufgrund eines Formfehlers wurde in dieser Sitzung ein weiteres Mal der Bebauungsplan Nr. 2 („Kuhkoppel-Gebiet“) auf die Tagesordnung gesetzt und ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst, mit 10 ja-Stimmen, 3 nein-Stimmen und einer Enthaltung. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Regelung der Mindestgrundstücksgröße für Häuser mit 2 Wohneinheiten von 1.700 Quadratmetern zu streichen. Da auch noch weitere Änderungsvorschläge gemacht wurden, herrschte Einigkeit, diese Diskussionen noch einmal im Bauausschuss zu führen, ehe die Gemeindevertretung den B-Plan endgültig beschließt.

Wieder einstimmig haben die Gemeindevertreter abgestimmt, als es um die Anhebung des Beitragssatzes der Gemeinde für die AktivRegion Sachsenwald-Elbe e. V. auf 0,82 Euro/Einwohner ging. Mit dieser Erhöhung sollen Kostensteigerungen, wie z. B. Tarifsteigerungen und allgemeine Inflation abgedeckt werden.

Der TuS hatte auf der vorletzten Sitzung von der Gemeindevertretung die Aufgabe erhalten zu prüfen, ob ein Ersatzneubau des Sport- und Jugendheims für 2,5 Mio. EURO möglich wäre. In dieser Sitzung wurden nun die Pläne diskutiert, die der TuS vorgelegt hat, die sich in diesem Rahmen bewegen würden. Es wurde von Seiten des TuS betont, dass sie ein Multifunktionsgebäude zusammen mit der Gemeinde anstreben. Der Bürgermeister wurde mit einstimmigem Votum beauftragt, eine Bauvoranfrage für einen Ersatzbau für ein Mehrzweckgebäude für Gemeinde und Sportbetrieb nach §34 zu stellen (Variante 2). Es wurde ausdrücklich kein Rückgriff auf Variante 1 beschlossen, sollte die Variante 2 negativ beschieden werden.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden die Anträge aus der CDU- und FDP-Fraktion zur Umbesetzung von Ausschüssen beraten und so beschlossen.

Im nichtöffentlichen Teil gib es um die Zustimmung zum Verkauf eines Erbbaurechts und um die Beauftragung eines Fachanwaltes.

 

Stand: 16. Mai 2022

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 24. März 2022

Nachdem es in der Einwohnerfragestunde keine Anliegen der Anwesenden zu beantworten gab, wurde beschlossen den TOP 13 als TOP 8 vorzuziehen sowie die beiden kurzfristig eingegangenen Punkte zum Thema Kindergarten unter TOP 9 und 10 zu beraten.

Bericht des Bürgermeisters haben alle Anwesenden in einer Schweigeminute den Opfern des Ukraine-Krieges gedacht. Der Bürgermeister berichtete anschließend davon, dass nach Ostern in der kleinen Sporthalle Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht werden sollen. Weiterhin sollen leere Gemeindewohnungen in der nächsten Zeit nicht öffentlich ausgeschrieben werden, sondern den Geflüchteten vorbehalten werden. Der Bürgermeister hat mit anderen Kommunen zusammen eine Resolution unterzeichnet, um sich gemeinsam über die Kita-Reform des Landes zu beschweren.

Aus dem Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport wurde berichtet, dass die Missstände am Schulgebäude, wie zum Beispiel der abblätternde Putz, in Angriff genommen werden; die Mittel dafür stehen bereit. Der Vorsitzende des Umweltausschusses kündigt an, dass die Sanierungsmaßnahmen der Straßen im Kuhkoppelgebiet im Mai starten und bis September/Oktober dauern werden. Am Randstreifen der Kuhkoppel wurden umfangreiche Pflegemaßnahmen vorgenommen. Es wurde ein Ordner unter den Gemeindevertretern herumgereicht, welcher zukünftig im Büro des Bürgermeisters stehen soll. In diesem können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, die einen Baum im Schulumfeld spenden wollen, anhand von Fotos, Lageplänen und Preisen informieren.

Aus dem Bauausschuss kommt die Mitteilung, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Mühlenteiches zurückgenommen wird, da dieses Gebiet aktuell nicht weiterentwickelt werden wird. Im Ortskern soll das aktuelle Mischgebiet in ein urbanes Mischgebiet umgewandelt werden, welches Gewerbe und Wohnungsbau gleichermaßen zulässt und bei dem die Verteilung genau festgelegt werden kann. Auch die Parkplatzsituation wird überprüft werden.

Im neuen TOP 8 wurden die eingegangenen Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 2 „Kuhkoppel“ vorgestellt. Die wesentlichen Änderungen im B-Plan seit der letzten Auslegung sind, dass die maximale Gebäudehöhe von 8,50 m auf 9,50 m geändert wurden, dass auf die seitlichen Grenzabstände von Nebengebäuden verzichtet wird und dass die Zufahrten von Pfeifenstielgrundstücken nicht in die Berechnung der GRZ II einfließen. Auf Grund der Änderungen ist eine erneute Auslegung notwendig, was mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

In den nächsten beiden Tagesordnungspunkten wurde mit großer Mehrheit die Einstellung einer neuen Erzieherin im Montessori Kinderhaus und damit zusammenhängend die Anpassung der Öffnungszeiten von 8 -13 Uhr auf 8 – 14 Uhr beschlossen. Der Bedarf an längeren Betreuungszeiten ist gestiegen, was mit einem weiteren Personalbedarf einhergeht.

Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, den Bau des Pfadfinderheimes mit 150.000 EUR von Seiten der Gemeinde zu unterstützen.

Auch beim nächsten Tagesordnungspunkt, der Gestaltung der Außenflächen Schulumfeld, gab es kaum Beratungsbedarf, da in der vorangegangenen Sitzung bereits ausführlich darüber gesprochen wurde. Einstimmig werden für die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 350.000 EUR bereitgestellt.

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Aumühle und der Stiftung Aumühle wurden geprüft und plausibel erläutert und konnten daher beide einstimmig beschlossen werden. Es wird betont, dass die Gemeindewohnungen zu einem beträchtlichen Anteil an den Erträgen der Gemeinde beigetragen haben.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses erläutert danach den Vorschlag für den Haushaltsplan für 2022: Der Verwaltungshaushalt läge bei 8.154.400 EUR, der Vermögenshaushalt bei 3.445.200 EUR. Aus der allgemeinen Rücklage würde eine Entnahme von 141.600 EUR sowie eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.705.100 EUR erfolgen. Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind diejenigen für die KiTas mit über 800-tausend Euro. Auch die Ausgaben für unsere Grundschule und die weiterführenden Schulen liegen in der gleichen Größenordnung. Mit Abstand folgen dann die Kosten für den Bauhof mit rund 320-tausend Euro. Anstehende Investitionen sind der Neubau des Feuerwehrgerätehauses, der Kauf eines neuen Löschfahrzeuges, die Sanierung des Sport- und Jugendheimes und der Zuschuss für den Bau des Pfadfinderheimes. Weiterhin stehen Ausgaben für die Sanierung des Kuhkoppelgebietes, die Sanierung der Schule, dem Ausbau des Schwarzen Weges und des Weidenstieges an. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltplan und nimmt zudem den Beschluss zurück, nach welchem der Bestand der allgemeinen Rücklage so hoch sein muss, wie die Restvaluta des Kfw-Darlehens „Schulsanierung“. Mit der für dieses Jahr beschlossenen Kreditaufnahme übersteigen die Schulden der Gemeinde den Bestand in der Rücklage erheblich, d.h. die Investitionen dieses und der nächsten Jahre wird die nächste Generation bezahlen müssen.

Nachdem zunächst bei der Standortfestlegung für das neue Feuerwehrhaus immer zwei Standorte verfolgt wurden, hat sich die Gemeindevertretung nun für den Standort B2 entschieden, auch wenn es einigen Gemeindevertretern große Bauchschmerzen bereitet, dass hierfür Baumfällarbeiten notwendig würden. Dieser Standort wurde jedoch eindeutig von den Feuerwehrleuten vor Ort befürwortet.

Der Nachtrag zum Pachtvertrag, der durch den neuen Nutzungsvertrag mit dem TuS Aumühle notwendig geworden war, wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt zum Mahnmal auf dem Friedhof Aumühle wurde einstimmig in den Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport zurückgegeben, da vor einer möglichen Beschlussfassung weitere Beratungen notwendig sind.

Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird der Bürgermeister einen Weg suchen, dem Land die Missbilligung der Gemeinde über das Ergebnis der Überleitungsbilanz im Rahmen der Kita-Reform auszudrücken. Die Zahlen sind nicht nachvollziehbar und lassen sich im Haushalt so nicht abbilden.

 

Stand: 28. März  2022

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. Januar 2022

Nachdem beschlossen wurde, TOP 8 (B-Plan Nr. 2 "Kuhkoppel") nicht zu beraten, da die Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen, dankte der Bürgermeister in seinem Bericht dem Gemeindevertreter Dr. Falk von Haussen für die zwei erfolgreichen Impfaktionen im Ort. Er berichtete außerdem von einer Spende über 5.000 EUR, die er dankend für die Brinkmann Stiftung angenommen hat.

Aus den Ausschüssen wird berichtet, dass es eine Begehung des Neubaus des Montessori-Kinderhauses gegeben hat und dass man sehr zufrieden mit den neuen Räumlichkeiten ist. Beim Ausbau der Kuhkoppelnebenstraßen wurden drei Angebote eingeholt, die innerhalb der Kostenschätzung liegen, so dass es hier auch bald weitergehen wird. In diesem Zusammenhang, was aber schon lange überfällig war, wurde der Wildwuchs im Grünstreifen an der Kuhkoppel gerodet. Die Sanierungsarbeiten an der Pfingstholzallee und der Oberförsterkoppel sind nun bis auf einige Restarbeiten beendet worden.

Die Gemeindevertretung hat mit 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen, die Hundesteuer zu erhöhen, so dass die Steuer für den ersten Hund beispielsweise nicht mehr 70, sondern 100 EUR im Jahr beträgt und die Steuer für den ersten gefährlichen Hund nicht mehr 300, sondern 350 EUR im Jahr. Die Hebesätze wurden ebenfalls angehoben: Die Grundsteuer A beträgt nun 380 v. H., die Grundsteuer B 425 v. H und die Gewerbesteuer 380 v. H.

Über den vorliegenden Auflösungsvertrag mit dem Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e. V. wurde intensiv diskutiert. Einerseits war allen Gemeindevertretern wichtig, dass die beteiligen Eltern, die im Vorstand des Vereins ehrenamtlich tätig sind und diese Arbeit nicht mehr machen wollen, nicht länger als unbedingt nötig zu belasten sind. Andererseits muss es für die Eltern, die ihre Kinder im Hort der Grundschule betreuen lassen, eine größtmögliche Sicherheit geben, dass die Betreuung weiterhin gewährleistet wird. Es wurde nun beschlossen, dass der Auflösungsvertrag mit dem Verein zum 31.01.2023 geschlossen wird und zeitgleich die Trägerschaft neu zum 1.2.2023 ausgeschrieben wird. Das Amt Hohe Elbgeest wird mit Hochdruck daran arbeiten, bis dahin einen Träger zu finden.

Die agilo Schleswig-Holstein gGmbh, Träger einer Gruppe in der Waldkita Sachsenwaldkinder sowie der Krippe Krippelkrabbel in Aumühle, hat beantragt, eine 2. Gruppe in der Waldkita einzurichten. Dieses wurde von den anwesenden Gemeindevertretern einstimmig abgelehnt, da zumindest für Aumühler Kinder genügend KiTa-Plätze anderweitig zur Verfügung stehen.

Der Einrichtung von 2 zusätzlichen PIA-Stellen, jeweils eine bei der Krippe Krippelkrabbel und beim Montessori Kinderhaus, wurde mit einer Enthaltung beschlossen. So soll möglichen Personalengpässen in den Kindergärten vorgebeugt werden.

Über die Maßnahmen zur Gestaltung der Außenflächen Schulumfeld, sowie die Herstellung von Stellplätzen am Schwarzen Weg wurde zwar lange diskutiert, der Punkt wurde aber am Ende ohne Beschluss geschlossen.

Die Inhalte zum Schallschutzgutachten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses lagen den Gemeindevertretern leider nur in Auszügen als Tischvorlage vor. Bei beiden Planungsvarianten sind ähnlich hohe Immissionen feststellbar, Variante B ist jedoch schalltechnisch etwas günstiger. Folgendes Vorgehen wurde beschlossen: Es soll eine öffentliche Ausschreibung geben, damit sich qualifizierte Planungsbüros bewerben können. Von diesen werden maximal drei Büros für einen Realisierungswettbewerb ausgewählt, der dann zweistufig (1. Stufe städtebaulich, 2. Stufe: Realisierungswettbewerb) durchgeführt werden soll. Im Nachgang wird dann der Preisträger mit der Planung beauftragt.

Der Antrag der CDU-Fraktion, den am 6. Mai 2021 gefassten Beschluss zur Sanierung des Sport- und Jugendheimes aufzuheben und einen Ersatzbau zu planen bis zu einem Kostenrahmen von bis zu 2,5 Mio. EUR, wurde abgelehnt. Mit zwei Enthaltungen wurde dann im Nachgang beschlossen, Angebote für einen Ersatzbau mit dem genannten Kostenrahmen einzuholen.

Unter Anfragen und Mitteilungen verkündete die Gemeindevertreterin der Fraktion der GRÜNEN, Petra Michalski, dass sie sich aus persönlichen Gründen aus allen Ämtern zurückziehen werde.

Im nichtöffentlichen Teil wurde über eine Gewerbesteuerrückzahlung entschieden.

 

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2021

In der Einwohnerfragestunde wurde gefragt, ob für den Ausbau eines Teils der Pfingstholzallee Anliegerbeiträge erhoben würden. Schließlich sei ja die gesamte Asphaltschicht mit Unterbau erneuert worden. 

In den Kuhkoppelnebenstraßen sollen dagegen nur wenige Zentimeter der Deckschicht abgefräst werden, was aber nicht mehr als Reparatur sondern als Ausbau mit Anliegerbeteiligung gewertet wird. Worin begründet sich der Unterschied? Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema heute auch noch ein Punkt auf der Tagesordnung ist und erklärt im Vorwege, dass laut zuständigem Ingenieurbüro nur Reparaturarbeiten an der Oberdecke geplant waren, es sich aber bei der Ausführung herausstellte, dass eine Decktragschicht aufgetragen werden muss. Die Nachträge wurden beauftragt und die Arbeiten jetzt ausgeführt. 

In einer früheren SPD-Anfrage bei Rechtsanwalt Dörfler, (juristischer Berater der Gemeinde und des Amtes), führt dieser aus:

…. Allgemeine Informationen: Eine Ausbaubeitragsveranlagung ist in Schleswig-Holstein nicht von vorherigen Informationen der betroffenen Anlieger abhängig! Wenn eine Gemeinde eine Ausbaubeitragssatzung hat, dann ist sie auch verpflichtet, etwa entstandene Beitragsansprüche innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist geltend zu machen!
Mit freundlichen Grüßen
RA Joachim H. Dörfler

Die technischen Normen und die Rechtsprechung sehen nur in dem Einbau einer maximal 4 cm starken neuen Deckschicht eine beitragsfreie Instandsetzung. Die Erneuerung der alten Deckschicht und der darunter befindlichen Tragschicht oder einer Tragdeckschicht sind jedoch keine Reparatur (Instandsetzung) mehr, sondern gelten als Erneuerung. Deshalb ist für die Arbeiten in der Pfingstholzallee zwingend die Ausbaubeitragssatzung anzuwenden. Das scheint einigen in der Gemeindevertretung entgangen zu sein. Die Belastung aller Aumühler Steuerzahler wäre daher rechtswidrig.

Nach der Vorstellung der neuen Klimaschutzmanagerin beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, dass die Klimaschutzmanagerin mit der Planung und Ausschreibung von 2 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten beauftragt wird.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde Aumühle sich den anderen Amts-Gemeinden anschließt und Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz 2020 einreicht. Auch die Kooperationsvereinbarung für das Nachbarschaftsforum zwischen Bille und Glinder Au wurde einstimmig akzeptiert.

Bereits Anfang des Jahres 2021 sollte der Ausbau des WLANs in der Schule ausgeschrieben und vergeben werden. Leider ist dieser Auftrag im Amt krankheitsbegingt liegen geblieben. Nun soll es aber endlich losgehen. Nach einer etwas hitzigen Debatte stimmte eine deutliche Mehrheit für den WLAN-Ausbau, wofür € 175.000 veranschlagt werden. Zusätzlich sind noch Brandschutzmaßnahmen zu aktualisieren, wofür weitere € 150.000 bereit gestellt werden müssen.

Bisher wurden die Sportanlagen vom Hausmeister und Platzwart unter Aufsicht des TuS gewartet und gepflegt. Auf Wunsch des TuS soll das zukünftig von dafür geschulten Mitarbeitern des Bauhofs erfolgen. Dadurch wurde ein neuer Vertrag zwischen TuS und Gemeinde nötig, der - nach ausgiebiger Diskussion in den Ausschüssen - jetzt von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen wurde.

Die letzte Änderung der Baumschutzsatzung erfolgte 2014, doch hielten einige Fraktionen eine erneute Überarbeitung für erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde hatte ausgiebige Kommentare in den neuen Entwurf eingefügt, die jedoch alle vom Umweltausschuss verworfen wurden. Laub-Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm in 1 m Höhe sind durch die Satzung geschützt. Nadelbäume waren bisher ausgenommen. Ein Antrag, alle Bäume - also auch Nadelbäume - durch die Satzung zu schützen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Schließlich wurde der neue Entwurf mit 16 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen angenommen. Die SPD-Fraktion hatte sowohl im Umweltausschuss als auch in der Gemeindevertretung mehrfach darauf hingewiesen, dass die neue Satzung eine Reihe von Fehlern enthält und die SPD deshalb dieser Satzung nicht zustimmen könne. Eine genauere Erläuterung finden Sie in der Februar 2022-Ausgabe des Sachsenwalder.

Der nächste kontroverse Punkt war der Straßenausbau der Kuhkoppelnebenstraßen. In diesen Straßen gibt es keinen Anschluss an die Regenentwässerung. Um eine möglichst gute Versickerung der anfallenden Regenmengen zu erreichen, hatte der Planer vorgeschlagen, die Seitenstreifen mit Schotter gehalten in Kunststoffgittern auszuführen. Dafür hatte sich auch die ganz überwiegende Mehrheit der Grundstücksbesitzer in einem Schreiben vom November an alle Gemeindevertreter ausgesprochen. Der Vorsitzende des Umweltausschusses wollte jedoch die Überfahrten lieber pflastern, um so den Unterhaltungsaufwand gering zu halten. Dafür hatte er im Eichhörnchenweg Musterflächen herstellen lassen. Überfahrten sind nicht Teil der umlagefähigen Straßenausbaukosten, sondern wären von den Grundstücksbesitzern voll zu bezahlen, wofür € 300 an Mehrkosten veranschlagt wurden. Unter den Eindruck der großen Pfützen, die regelmäßig nach starken Regenfällen die Straßen blockieren, war der Mehrheit der Anlieger jedoch für eine optimale Entwässerung, was auch in der online-Anliegerversammlung am 22. November deutlich wurde. Da mit Anlieger-Beiträgen für den Straßenausbau vom mindestens € 5.000 pro Grundstück (bei großen Grundstücken über € 10.000) zu rechnen ist, fallen die Mehrkosten für die Überfahrt kaum ins Gewicht. Trotzdem schlug die UWG-Fraktion vor, den Anliegern die gepflasterten Überfahrten dadurch schmackhaft zu machen, dass die Kosten von der Gemeinde getragen werden. Für diesen unsinnigen Vorschlag, der die Gemeinde mindestens € 30.000 kostet, stimmten schließlich alle Gemeindevertreter der UWG und CDU bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen! Für den eigentlichen Antrag, die Überfahrten zu pflastern, stimmten schließlich 14 Gemeindevertreter (alle von UWG, CDU und FDP) während SPD und Grüne geschlossen mit 6 Stimmen dagegen waren.

Dazu ist anzumerken:

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau
und den Umbau sowie die Erneuerung öffentlicher Straßen, Wege und
Plätze in der Gemeinde Aumühle
(Ausbaubeitragssatzung - ABS) vom 10.12.2019

(7) Mehrkosten für zusätzlich oder stärker auszubauende Grundstückszufahrten im öffentlichen Verkehrsraum sind keine beitragsfähigen Aufwendungen, sondern von dem jeweiligen Grundstückseigentümer oder dinglich Berechtigten zu erstatten.

Gilt das Satzungsrecht in Aumühle auf Wunsch der UWG nicht mehr - zu Lasten von allen Aumühlern?

 

 

 

 

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