AKTUELLES AUS DER KOMMUNALPOLITIK 2014

 

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Dezember 2014

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13. November 2014

Bürgermeister missachtet die Gemeindeordnung

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. September 2014

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. Juni 2014

Ergebnisse der Europawahl vom 25. Mai 2014

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10. April 2014

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13. Februar 2014

Ergebnisse der Kommunalwahl vom 26. Mai 2013

100 Jahre Sozialdemokraten in Aumühle

 

Archiv: Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2013
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2012
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2011
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2010
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2009
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung Juni bis Dezember 2008
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2007 bis Mai 2008
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2006
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2005
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2004
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2002 - 2003

 

 

 

Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 11. Dezember 2014

Die ursprüngliche Tagesordnung umfasste 22 Punkte, doch zeichnete sich bereits im Vorwege ab, dass der Haushalt für das Jahr 2015 nicht beraten werden konnte, weil das Amt die notwendigen Unterlagen über Finanzzuweisungen und Umlagen noch nicht vom Land erhalten hat. Insofern ist besonders die Einnahmenseite noch unklar. Also wurde der Haushaltsplan für 2015 gar nicht erst auf die Tagesordnung genommen. Hoffentlich kann dann der Finanzausschuss am 13. Januar die Details beraten, so dass der Haushalt für 2015 in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Januar  verabschiedet werden kann. 

Während der Diskussion über die Tagesordnung zeichnete sich ab, dass 6 weitere Punkte von der Tagesordnung genommen wurden. Bei diesen war die Vorbereitung unzureichend, und der Bürgermeister wäre gut beraten gewesen, bessere und beschlussfähige Unterlagen vom Amt einzufordern und der Gemeindevertretung vorzulegen. Es ist für die ehrenamtlich in der Freizeit arbeitenden Gemeindevertreter nicht zumutbar, sich durch eine Vielzahl von Vorlagen zu arbeiten, die dann doch nicht diskutiert und in überarbeiteter Form für spätere Sitzungen erneut bearbeitet werden müssen. Obwohl bereits vor gut zwei Jahren beschlossen worden war, die Straßenreinigungssatzung und die dazugehörige Gebührensatzung neu zu überarbeiten, gab es in dem vorgelegten Dokument immer noch Ungereimtheiten und Formulierungen, die ein normaler Bürger nicht versteht, so dass sich eine klare Mehrheit gegen die Verabschiedung in der vorliegenden Fassung aussprach. Damit ist eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren von 1,63 auf 3,00 Euro pro Meter Straßenfront zum 1. Januar 2015 unwahrscheinlich. Außerdem sprach sich der Vorsitzende des Finanzausschusses dafür aus, keine ausgabenwirksamen Beschlüsse zu fassen, bevor der Haushalt 2015 beschlossen ist. Das betraf auch die Beschlüsse über Straßensanierungen im kommenden Jahr.

Bei den Beratungen über die Ausstattung der Sporthalle mit neuen Schutzmatten für den Fußboden gab es eine erstaunliche Wende.  Im Grundsatz war man sich einig, dem Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport zu folgen und für 10.000 Euro neue Matten zu kaufen. Doch plötzlich kamen der Ausschuss-Vorsitzenden Bedenken, ob das wirklich notwendig ist oder ob man auf die Matten ganz verzichten kann. Deshalb  wurde auch dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Einen Vermutstropfen gab es noch in Bezug auf die Sporthallen. Die Sanierung des lecken Dachs der großen Sporthalle wird etwa 300-tausend Euro verschlingen.  

Einstimmig beschlossen wurde, dass die Gemeinde einen Vertrag mit dem Kreis abschließt, der die Schülerbeförderung der Kinder aus Kröppelshagen, die die Aumühler Grundschule besuchen, regeln soll. Auch die Verlängerungen der Veränderungssperren wegen der noch in Arbeit befindlichen Bebauungspläne Nr. 11 „Siedlung - Bürgerstraße“ und Nr. 12 „Am Mühlenteich“ wurden einstimmig beschlossen.

In nichöffentlichen Teil wurde noch ein Vertrag mit der Kirchengemeinde über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen beschlossen.

 

Stand 13. Dezember 2014

 

Nach oben

 


 

Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 13. November 2014

 

Zu Beginn der Sitzung wurden in der Einwohnerfragestunde folgende Probleme angesprochen:  

Die Informationsmöglichkeiten für die Bürger sollten erweitert und aktueller werden. Hierzu sollte besonders die neue Homepage der Gemeinde zügig weiter auf- und ausgebaut werden. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass mittelfristig ein wirklich schnelles Internet in Aumühle notwendig sein wird. Der Bürgermeister wurde von einem Bürger aufgefordert, eine Auflistung der Kosten aller Gutachten u.ä. der letzten zehn Jahre vorzulegen. Es wurde zudem angeregt, ausreichende Hinweisschilder zu den kulturellen Einrichtungen in der Gemeinde aufzustellen, damit künftig möglichst wenig suchende Autofahrer durch die Wohngebiete fahren.

Bericht des Bürgermeisters:

  • Die Schwesternstation richtet in der Großen Straße 22 Räumlichkeiten für die Betreuung Pflegebedürftiger her,
  • die Schredderaktion findet am 17. November statt. Zu zerkleinerndes Astwerk ist mit genormten Bändern zusammenzuschnüren. Diese Bänder können im Rathaus erworben werden.
  • der Weihnachtsmarkt ist am 29. und 30. November auf dem Berliner Platz
  • das monatliche Werbeblatt Sachsenwald aktuell hat einen neuen Eigentümer. Änderungen sind zu erwarten. Es wurde vorgeschlagen, die Informationen der Gemeinde nötigenfalls woanders zu veröffentlichen.

Herr David Mertens schied aus beruflichen Gründen als Mitglied im Umweltausschuss aus. Nachfolger für die SPD-Fraktion wurde Herr Niels Garmsen. Herr Mertens wurde stattdessen zum 3. Stellvertreter der SPD-Fraktion für diesen Ausschuss bestimmt. Herr Damir Lujic wurde zum 3. Stellvertreter in den Finanzausschus für die SPD-Fraktion gewählt. 

Nachtragshaushalt 2014:

Im Laufe des Jahres hat es in finanzieller Hinsicht eine Reihe positiver und auch negativer Überraschungen für die Gemeinde gegeben, die die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts erforderlich machen. So stiegen die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer um rund 220-tausend Euro. Gleichzeitig wurden jedoch die Schlüsselzuweisungen um rund 120-tausend Euro gekürzt und die Kreis- und Amtsumlagen stiegen um zusammen 80-tausend Euro, so dass von den Mehreinnahmen nicht mehr viel übrig bleibt. Auf der anderen Seite gab es eine Reihe von nicht vorher geplanten Ausgaben für Umbauten und energetische Sanierung des Rathauses von zusammen 370-tausend Euro, Sanierung der von Legionellen befallenen Duschen in der Sporthalle für rund 300-tausend Euro, Austausch von Blei-Wasserleitungen in einem Wohnblock der Gemeinde und Erneuerung von Straßenleuchten. Dies führt dazu, dass der Verwaltungshaushalt mit einem Defizit von rund 245-tausend statt der geplanten 170-tausend Euro endet.

Dramatischer sind die Auswirkungen im Vermögenshaushalt, der ursprünglich eine Entnahme aus der Rücklage von 703-tausend Euro vorsah, die jetzt auf rund 1.385-tausend Euro angestiegen ist, bei einer zusätzlichen Kreditaufnahme von 220-tausend Euro. Damit werden also 2014 rund 1,6-Millionen Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Anfang 2014 stand die verfügbare Rücklage (nach Abzug der aufgenommenen Darlehen) noch bei 1,8 Millionen Euro, die jetzt fast aufgebraucht sind.  Dadurch ist der Spielraum für zukünftige Ausgaben erheblich eingeschränkt, zumal für 2015 bereits 300-tausend Euro für ein neues Feuerwehrfahrzeug fest verplant sind. Es wird also in Zukunft darauf ankommen, Ausgaben sehr kritisch auf ihre Dringlichkeit zu prüfen, denn die Zeiten, in denen die Gemeinde aus dem Vollen schöpfen konnte, sind leider lange vorbei.

Der Nachtragshaushalt wurde bei zwei Stimmenthaltungen gebilligt.

Für den Bebauungsplan Nr. 9 „Billenkamp“ wurde der Satzungsbeschluss einstimmig gefasst. Damit kann dieser Plan nach der intensiven Bearbeitung im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung nunmehr rechtskräftig werden.

Die Entwürfe für die Änderung des B-Planes „Alte Hege“ für das Grundstück Bismarckallee 22 wurden an den Bauausschuss zurückverwiesen zur erneuten Beratung.

Für den ehemaligen Turnierplatz oberhalb des Mühlenteiches wurde folgende Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen: „Ausweisung eines Standortes für den Waldkindergarten durch die Darstellung einer „Sonderbaufläche Waldkindergarten“. Wenn diese Änderung rechtskräftig geworden ist, kann dort die Schlechtwetterunterkunft (z.B. Bauwagen) für den Kindergarten dauerhaft aufgestellt werden.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, einen Mitarbeiter im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung für den Bauhof einzustellen. Dieser soll als Bindeglied zwischen Amtverwaltung in Dassendorf und Arbeitsausführenden in Aumühle und Wohltorf die notwendigen Arbeiten koordinieren, anleiten und überwachen. Die Gemeinden Aumühle und Wohltorf versprechen sich davon eine Steigerung der Effektivität der Arbeit des Bauhofes.

 

Stand 17. November 2014

 

Nach oben

 


 

Bürgermeister missachtet die Gemeindeordnung

 

Liebe Leserinnen und Leser ! 

Nach der April-Sitzung des Gemeinderates hatten wir über den damaligen Stand der gewünschten Vermietung des Rathauses und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen berichtet.  

Wie schon im April festgestellt, liegt ein vorsätzlicher  Rechtsbruch durch den Bürgermeister vor. 

Einem rechtswidrigen Beschluss muss der Bürgermeister widersprechen.

Zu Ihrer Information fügen wir hier den Wortlaut des § 43 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (in der Fassung vom 28. Februar 2003) ein:  

§ 43
Widerspruch gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung  

(1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu widersprechen.

(2) Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung schriftlich eingelegt und begründet werden. Er enthält die Aufforderung, den Beschluss aufzuheben. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in einer neuen Sitzung nochmals beschließen; bis dahin hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. 

 

Weder der Bürgermeister noch der 1. stellv. Bürgermeister, der kurz nach der Gemeinderatssitzung amtierte, kamen ihrer gesetzlichen Pflicht des Widerspruches gegen den rechtswidrigen Beschluss nach. Damit wurde nicht nur geltendes Recht verletzt – hierdurch wurden zugleich die Bürgermeistereide gebrochen. 

Unbeeinflusst von diesen grundlegenden Mängeln wurde die Bearbeitung des Vorhabens beschleunigt vorangetrieben – ohne zu prüfen, welche kurz- und  langfristigen Auswirkungen das rechtswidrige Zustandekommen des Gemeinderatsbeschlusses haben kann. 

Wir halten es für unvertretbar, dass der Bürgermeister sich in diesem Fall über geltendes Recht hinwegsetzt. Auch wenn die Mehrheit der Gemeindevertreter keinen Anstoß an diese Missachtung der Gemeindeordnung nimmt, ist es für die SPD-Aumühle selbstverständlich, auf dies Geschehen hinzuweisen und die Rechtsbrüche nicht unkommentiert zu lassen.

 

Stand 25. Oktober 2014

 

Nach oben

 


 

Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 11. September 2014

Zu Beginn der Sitzung wurde in der Einwohnerfragestunde mitgeteilt, dass die vierte Kinderkrippengruppe vom Kreis die offizielle Abnahme erhalten hat und jetzt in den bisherigen Jugendraum im Anbau an die Sporthalle umziehen kann. Damit gibt es aber keinen Raum mehr, in dem sich Aumühler Jugendliche wie z.B. Jugendring und Pfadfinder treffen können. Es gibt zwar Pläne für den Neubau einer Blockhütte für die Pfadinder, die aber wohl erst im nächsten Jahr in die Realität umgesetzt werden können. Besonders für den Winter wird ein trockener und warmer Raum benötigt. Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport wird sich auf seiner kommenden Sitzung mit diesem Thema beschäftigen.

Außerdem bat ein Bürger um nähere Einzelheiten zu der geplanten Änderung des Bebauungsplans 6b - Ecke Bismarckallee/Bergstraße. Er wurde auf die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes (TOP 10) verwiesen.

Dr. Klaus Baumann hatte eine Frage bezüglich der von der Gemeindevertretung eingerichteten Arbeitsgruppen und führte dazu aus:

Die Gemeinde Aumühle gibt jährlich rund 450-tausend Euro für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten und Sporteinrichtungen aus, worüber die Zuschussempfänger Abrechnungen erstellen. Neben der Prüfung durch die Verwaltung hielt die Gemeindevertretung es für nötig, sich selbst ein Bild von der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuschüsse zu machen. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Finanzausschusses und des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport eingesetzt.
Am 3. März traf sich diese Arbeitsgruppe mit Vorstandsmitgliedern des TuS in Anwesenheit einer Mitarbeiterin des Amtes und eines Wirtschaftsprüfers und diskutierte eine Reihe von Meinungsverschiedenheiten über die Sportstätten-Abrechnung 2012. Der TuS wurde gebeten, diese entsprechend zu überarbeiten und erneut vorzulegen.
In der Sitzung der GV vom 12. Juni 2014 heißt es im Protokoll unter TOP 24: „Beim TuS Aumühle-Wohltorf hat ein Wirtschaftsprüfer die Abrechnungen geprüft und festgestellt, dass die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis.
Nach dem oben angeführten Treffen der Arbeitsgruppe im März hatte es kein weiteres Treffen gegeben. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe fühlte sich offenbar berufen, weitere Gespräche allein zu führen. Weder der Arbeitsgruppe noch der GV wurde eine überarbeitete Abrechnung mit konkreten Zahlen vorgelegt.
Wenn Arbeitsgruppen für besondere Projekte ins Leben gerufen werden, sollten sie ihren Auftrag als Gruppe ordnungsgemäß und vollständig erfüllen. Andernfalls kann man besser ganz darauf verzichten.
Meine Frage ist also, wie sollen von der GV eingesetzte Arbeitsgruppen in Zukunft ihre Aufgaben wahrnehmen?

 

In seinem Bericht erläuterte der Bürgermeister neben dem, was bereits in "Aktuell - September 2014" berichtet wurde, dass die Dachsanierung der Gemeindewohnungen in der Steinstraße endlich abgeschlossen ist. Wegen eines heftigen Regens während der Bauphase müssen noch einige Wassenschäden in Wohnungen behoben werden (wofür das Bauunternehmen haftbar gemacht wird), bevor die Mieter wieder in ihre alten Wohnungen einziehen können. 

Für die Energetische Sanierung des Rathauses hatte die Gemeinde im April im Eilverfahren einen Antrag auf Bezuschussung aus EU-Mitteln gestellt. Eine inhaltliche Diskussion sollte erst stattfinden, wenn man weiß, ob tatsächlich Gelder zur Verfügung stehen. Jetzt gibt es eine Zusage für einen Zuschuss in Höhe von 187-tausend Euro für voraussichtliche Gesamtkosten von 404-tausend Euro mit der Auflage, dass die Arbeiten noch in diesem Jahr begonnen werden sollen. Deshalb muss in dieser Sitzung darüber entschieden werden, ob das Rathaus energetisch saniert werden soll oder nicht. Dabei wurde insbesondere darauf verwiesen, dass die Finanzlage der Gemeinde sehr angespannt ist, da eine Reihe unvorhergesehener Aufgaben z.B. für die Legionellen-Bekämpfung in der Sporthalle in diesem Jahr zu einer Entnahme aus der Rücklage von knapp 1,3 Millionen Euro führen, womit die verfügbare Rücklage am Ende des Jahres auf voraussichtlich etwa 600-tausend Euro zusammenschrumpfen wird. Bei den riesigen Ausgaben, die in den nächsten Jahren noch für die Sanierung von Straßen und Regensielen geplant sind, ist vorhersehbar, dass bereits im kommenden Jahr die Schulden der Gemeinde die Rücklagen übersteigen werden. Deshalb hielten viele Gemeindevertreter die Netto-Ausgabe von 217-tausend Euro zu diesem Zeitpunkt nicht für richtig, zumal die Energieeinsparungen die Kosten wohl erst in 50 bis 100 Jahren wieder reinholen werden. Nach längerer kontroverser Diskussion stimmten schließlich 11 der 16 anwesenden Gemeindevertreter für die Energetische Sanierung des Rathauses. Der Finanzausschuss soll prüfen, ob evtl. eine Finanzierung über ein Darlehen sinnvoll ist.

Um - wie geplant - die oberen Etagen des Rathauses als Arztpraxis vermieten zu können, ist es erforderlich, das Grundstück und einige angrenzende Grundstücke von "reinem Wohngebiet" in "allgemeines Wohngebiet" umzuwidmen. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplans nötig. Nur dann kann eine Nutzungsänderung vom Kreisbauamt genehmigt werden. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen. 

An der Ecke Bismackallee/Bergstraße ist auf einem ca. 8.000 Quadratmeter großen Grundstück - auf dem bisher nur ein Haus stand - der Bau von 3 Stadtvillen mit "altengerechten" Wohnungen bei einer gesamten Geschossfläche von 1.650 Quadratmetern geplant. Das bedeutet eine leichte Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl von 0,2. Hierbei soll alles unternommen werden, um den wertvollen Baumbestand auf dem Grundstück so weit wie möglich zu erhalten. Außerdem sollen - wegen des vermutlich größer werdenden Zufahrtsverkehrs auf dem Grundstück - Lärmschutzmaßnahmen ermöglicht werden, die sonst in dem Bebauungsplan nicht zulässig sind. Die dafür erforderlichen Änderungen des Bebaungsplans 6b wurden von einer Mehrheit der Gemeindevertreter bei zwei Gegenstimmen befürwortet. 

In vielen Gemeinden gibt es Beiräte für besondere Gesellschaftsgruppen z.B. Senioren und Jugendliche. Daher war von einigen Bürgern der Wunsch nach Gründung eines Seniorenbeirats an die Gemeinde herangetragen worden. Das setzt allerdings die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde voraus. Gleichzeitig muss die Gemeindevertretung der Satzung des Seniorenbeirats zustimmen. Hier gab es lange Diskussionen sowie den Hinweis, dass ein Drittel der Gemeindevertretung dieser Altersgruppe angehört und insofern Senioren auch in den politischen Gremien der Gemeinde gut vertreten sind. Schließlich wurde mit 9 gegen 7 Stimmen die Änderung der Hauptsatzung zur Aufnahme eines Seniorenbeirats abgelehnt. Vermutlich wird das nicht das letzte Wort in dieser Sache gewesen sein. 

Für die Jahre 2015/2016 sind Straßensanierungen mit Gesamtkosten von rund 1,5-Millionen Euro geplant (Anmerkung: wovon sollen die bezahlt werden?). Um die Planung weiter voran zu treiben, muss ein Planungsbüro beauftragt werden. Nachdem in der Sitzung des Finanzausschusses noch von rund 60-tausend Euro Planungskosten die Rede war, sind es jetzt nach Ausschreibung 85-tausend Euro geworden. Wegen fehlender Klarheit, was genau für diesen Betrag geleistet wird, wurde der Beschluss zurückgestellt.

Die bisherige Straßenausbau-Beitragssatzung der Gemeinde entspricht nicht mehr dem jetzigen Stand der Rechtsprechung. Deshalb war eine Überarbeitung erforderlich. Diese geänderte Satzung wurde einstimmig angenommen. 

Für die Reinigung des Schulgebäudes und anderer öffentlicher Grbäude der Gemeinde wurden bisher jährlich rund 95-tausend Euro ausgegeben. Nach einer amtsweiten Ausschreibung liegt jetzt ein Angebot von 86-tausend Euro vor. Eine Mehrheit von 12 Gemeindevertretern stimmte dafür, dass der Bürgermeister einen Auftrag entsprechend diesem Angebot erteilt. 

Unter "Anfragen und Mitteilungen" ging es noch einmal um die Unterbringung der Pfadfinder. Außerdem wurden Zweifel angemeldet, ob es bei der angespannten Haushaltslage sinnvoll ist, die zu den Gemeindewohnungen gehörenden Parkplätze zu pflastern. 

Im nichtöffentlichen Teil ging es noch um den Verkauf von Erbbaugrundstücken beraten. Die Sitzung endete schließlich nach 23 Uhr. 

 

Stand 12. September 2014

 

Nach oben

 


 

Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 12. Juni 2014

Zu Beginn der Sitzung wies der Bürgermeister auf die lange - 25 Punkte umfassende - Tagesordnung hin und ermahnte alle, sich kurz zu fassen. Anschließend stellte sich die neue, jetzt hauptamtliche Gleichstellungsbeauftrage des Amtes Hohe Elbgeest - Frau Stiewink - kurz vor. 

Danach ging es in der Einwohnerfragestunde um die Verkehrssicherheit auf Aumühler Straßen und verstopfte Regensiele sowie die Initiative zur Gründung eines Seniorenbeirats.  

Der Bauausschuss hatte einstimmig beschlossen, einen Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunkts zu stellen. Dieser Antrag wurde jedoch mehrheitlich agbelehnt. 

In seinem kurzen Bericht wies der Bürgermeister auf die Einwohnerversammlung am Freitag, den 20. Juni und das Rathausfest am 27. Juni hin. 

Bereits in ihrer Sitzung vom 8. November 2012 hatte die Gemeindevertretung auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der die Landesregierung aufgefordert wird, alles zu unternehmen, dass keine Genehmigung für Fracking im Sachsenwald erteilt wird. Trotzdem hat das Landesamt für Bergbau und Energie in Clausthal Zellerfeld eine Genehmigung zum "Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen" erteilt. Zur Wahrung der Einspruchsfrist hatte der Bürgermeister per Einlentscheidung bereits zusammen mit allen anderen Gemeinden des Amtes Einspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Diese Eilentscheidung wurde von der Gemeindevertretung einstimmig befürwortet. 

Seit Ende 2011 läuft ein Energiespar-Projekt an vielen Schulen des Kreises, das ursprünglich auf 3 Jahre befristet war. Dieses Projekt wird von einer "Klimaschutzmanagerin" als Teilzeit-Angestellte betreut. In Zukunft müssen die Schulträger für ihr Gehalt aufkommen, was für die Gemeinde Aumühle einen Anteil von 1.144 Euro pro Jahr ausmacht. 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hatte die Jahresabschlüsse 2013 der Stiftung Aumühle und der Gemeinde geprüft und für einwandfrei befunden. Die Stiftung hat einen kleinen Überschuss von 2.158 Euro erwirtschaftet, der in die Rücklage der Stiftung fließt. Auch die Finanzen der Gemeinde haben sich erfreulicherweise wegen höherer Steuereinnahmen positiv entwickelt. So konnte ein Netto-Überschuss von ca. 800-tausend Euro der Rücklage zugeführt werden, die allerdings in diesem Haushaltsjahr wohl wieder entnommen werden, um alle geplanten (ca. 700-tausend) und neu hinzugekommenen (ca. 330-tausend) Ausgaben zu decken. 

Die Gemeindevertretung hatte im April beschlossen, eine vierte Kinderkrippen-Gruppe mit 10 Plätzen und einen Waldkindergarten mit 15 Plätzen einzurichten, wenn der Kreis diese in den Bedarfsplan aufnimmt und finanziell fördert. Die Entscheidung sollte am 22. Mai fallen, ist jedoch auf den 26. Juni vertagt worden, da noch einige Fragen zu klären waren. Die zusätzliche Krippengruppe soll im Anbau an der Turnhalle ("Pappschachtel") untergebracht werden, wofür einige Umbauten erforderlich sein werden. Die Finanzierung von Umbauten und Erstausrüstung ist Aufgabe des Trägers. Wenn die Einrichtung eines Waldkindergartens genehmigt wird, braucht dieser für Zeiten extrem schlechten Wetters einen trockenen Unterschlupf. Dafür eignen sich Blockhütten oder Bauwagen. Als Standort ist an den ehemaligen Turnierplatz oberhalb des Mühlenteichs gedacht, obwohl es dagegen auch erhebliche Bedenken gibt. Das Ganze wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zwischenzeitlich könnte ein leerer Klassenraum in der Schule genutzt werden. Die Gemeindevertretung sprach sich einstimmig dafür aus, diese beiden Vorhaben auch weiter zu unterstützen. 

Im Warmwasser der Duschen in der Turnhalle sind in letzter Zeit wiederholt Legionellen gefunden worden, die eine komplette Erneuerung der Warmwasserleitungen mit Ringleitung erfordern. Für Sofortmaßnahmen sind bereits 53-tausend Euro ausgegeben worden. Es sind jedoch noch weitere Maßnahmen erforderlich einschließlich der Sanierung der drei Duschräume. Die Kosten dafür werden mit 240-tausend Euro veranschlagt. Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, dieses Sanierungsprogramm so zu terminieren, dass die Arbeiten im November beginnen und im Januar 2015 abgeschlossen werden, so dass die Kosten erst im nächsten Haushaltsjahr anfallen. Damit verbunden ist eine Verpflichtungsermächtigung für den Gemeindehaushalt 2015. 

Wegen einer erforderlichen TÜV-Prüfung entschied die Gemeindevertretung einstimmig, das Gerät auf dem Spielplatz neben dem Schulhof nicht - wie im April beschlossen - durch einen örtlichen Tischler, sondern durch die Herstellerfirma für ca. 14.500 Euro reparieren zu lassen.  

In den Jahren, als die meisten Gemeindewohnungen gebaut wurden, war es üblich, Bleirohre für Wasserleitungen zu verwenden. Im Zuge der Sanierung von Wohnungen werden diese jetzt nach und nach ersetzt. Hier hinkt das Haus im Mittelweg etwas nach, so dass die Gelegenheit einer z.Zt. leer stehenden Wohnung genutzt werden soll, um im ganzen Haus die Bleirohre zu entfernen und Bäder und Küchen zu renovieren. Hierfür werden 60-tausend Euro veranschlagt. 

Der Sanierungsbedarf der Regensiele ist von einer Fachfirma auf rund 500-tausend Euro geschätzt worden. Diese leiten das Regenwasser nicht nur von den Straßen, sondern auch von zahlreichen Häusern und Grundstücken ab. Es wurden deshalb der Umwelt- und Finanz-Ausschuss beauftragt zu prüfen, inwieweit Hausbesitzer, die das Regenwasser nicht auf dem eigenen Grundstück versickern lassen, sondern in die Regensiele einleiten, einen Unkostenbeitrag dafür leisten sollen.

Nach zwei groß angelegten Erneuerungsaktionen von Straßenleuchten in den Jahren 2009 bis 2011 gibt es noch 184 "alte" Straßenlaternen mit Verbrauchswerten zwischen 36 und 80 Watt. Hier wird vorgeschlagen, diese durch neue LED-Leuchten mit 13 bis 50 Watt zu ersetzten, was rund 110-tausend Euro kosten soll. In den Modellrechnungen soll dieser Betrag durch Einsparungen bei Strom und Wartung in rund 9 Jahren wieder erwirtschaftet werden. Es gab Kritik, dass dieses Vorhaben nicht bei der Aufstellung des Haushaltplans im letzten Herbst angemeldet worden ist, sondern jetzt - ohne echte Dringlichkeit - als eilbedürftig nachgeschoben wird und somit außerplanmäßige Ausgaben verursacht. Auch gab es Zweifel, ob die Sparziele realistisch sind, da die beiden vorangegangenen Erneuerungsaktionen zu keiner deutlichen Senkung der Stromkosten geführt haben. Dennoch war eine Mehrheit für den Austausch der Straßenleuchten. 

Für das Grundstück neben dem Katzensteg zwischen Bismarckallee und Bleicherstraße soll eine Änderung des Bebauungsplans erarbeitet werden. Um hier "Schnellschuss-Aktionen" zu vermeiden wurde gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, die jetzt noch einmal um ein Jahr verlängert wurde. 

Der Planer für den Bebauungsplan Nr. 9 "Billenkamp" erläuterte die auf Grund von Anregungen und Bedenken von Anwohnern vorgesehenen Änderungen im B-Plan-Entwurf. Insbesondere wird die Idee einer "inneren Verdichtung" zwischen Großer Straße und Billeweg nicht weiter verfolgt, da sich fast alle Anlieger dagegen ausgesprochen hatten und die Gemeinde immer erklärt hatte, dass sie nichts gegen den Willen der Mehrheit der Anwohner erzwingen will. Der B-Plan wird jetzt erneut für einen Monat ausgelegt und den Bürgern noch einmal Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zu äußern. 

Trotz der langen Tagesordnung gelang es, den öffentlichen Teil der Sitzung gegen 22 Uhr zu schließen. 

 

Stand 13. Juni 2014

 

Nach oben

 



Aumühler Ergebnisse der Europawahl - 25. Mai 2014

Europawahl - Wahlbeteiligung 44,7 %   (2009: 44,4 %)


Partei
2009.
2014
Veränderung
SPD
15,5 %
23,9 %
+ 8,4 %
CDU
42,1 %
38,0 %
- 4,1 %
FDP
17,6 %
 8,4 %
- 9,2 %
Grüne
18,4 %
14,1 %
- 4,3 %


Ergebnisse der Europawahl2014 Ergebnisse der Europawahl2014

 


 

Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 10. April 2014

 

Zu Beginn der Sitzung wurde in der Einwohnerfragestunde nach den Vergabemodalitäten für die Trägerschaft der 4. Kinderkrippengruppe gefragt. Interessierte Eltern wollten gern wissen, ob der dem Amt Hohe Elbgeest gegenüber bekundete Elternwille und die Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe der Trägerschaft berücksichtigt werden. Mit Hinweis auf die vorgesehene nicht-öffentliche Behandlung dieses Themas wurde eine Beantwortung dieser Frage vom Bürgermeister abgelehnt.

Als erster Sachpunkt stand die Energetische Sanierung des Rathauses auf der Tagesordnung. In der Sitzung wurde nur die Beauftragung eines Sachverständigen zur entsprechenden Untersuchung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit sowie die Antragstellung für Zuschüsse bei den zuständigen Dienststellen beschlossen. Bei der vom Bürgermeister zugleich vorgelegten weiteren Bearbeitungsplanung wurden vom Amt Mängel festgestellt, so dass für die gemeindlichen Gremien noch eine Menge Arbeit diesbezüglich zu leisten sein wird. So wird z.B. die Wirtschaftlichkeit des bisher ermittelten Sanierungs-Aufwands von 404.000,-- Euro (!) bezweifelt.

Danach wurde über die Einrichtung einer vierten Kinderkrippengruppe beraten. Vorgeschlagen war, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses des Kreises zehn neue Krippenplätze zum 1. August 2014 eingerichtet werden sollen und die Trägerschaft einem ortsansässigen Träger übergeben werden soll. Das Amt Hohe Elbgeest hatte in der Sitzungsvorlage darauf hingewiesen, dass sich acht der zehn Bewerber um die neuen Krippenplätze ausdrücklich für die Trägerschaft durch Agilo ausgesprochen hatten. Deshalb stellte die SPD-Fraktion folgenden ergänzenden Beschlussantrag: „Bei der Vergabe der Trägerschaft soll der Elternwille berücksichtigt werden.“ In einer heftigen Diskussionwurde auch darauf hingewiesen, dass bei Trägerschaft von Agilo sich die Kosten pro Krippenplatz für alle Eltern - auch die jetzt schon betreuten - und die Gemeinde reduzieren würden. Der Elternbeitrag pro Kind würde um knapp 200 Euro pro Jahr sinken. Trotzdem wurde dieser Antrag abgelehnt: UWG und CDU wollten mehrheitlich, dass der Elternwille bei der Vergabe der Trägerschaft keine Rolle spielt. Bei der späteren Abstimmung über die Trägerschaft in nicht-öffentlicher Sitzung wurde dementsprechend auch mehrheitlich beschlossen, dass nicht der von den Eltern gewünschte Träger Agilo den Zuschlag erhielt sondern die evangelische Kirchengemeinde.

Kommentar:

Bürgerwille wird allenthalben groß geschrieben: Viele Formen der Beteiligung der Mitbürger sind eingeführt worden: Einwohnerbeteiligungen, Bürgerbegehren, Bürgeranträge usw. Und das ist gut so. Denn die Politik wird für die Bürger gemacht und ist kein Selbstzweck und kein Bedienungsladen für bestimmte Einrichtungen. In diesem Fall lag ein Votum vor, wie es deutlicher kaum sein kann: Acht von zehn Elternpaaren hatten sich dem Amt gegenüber ausdrücklich für den Träger Agilo ausgesprochen. Doch was passiert? Offenkundig haben bestimmte Seilschaften (das Abstimmungsergebnis war schon eine Woche vorher in vieler Munde) hier einen Beschluss ohne Rücksicht auf Elternwillen und Wirtschaftlichkeit herbeigeführt mit der Begründung einer „Träger-Vielfalt“, die aber in diesem Falle gar nicht gefragt war, sondern die bewährte und bekannte Qualität eines etablierten Trägers.  Die Eltern fühlen sich nicht ernst genommen in ihrem Wunsch. Mit obrigkeitsstaatlichem Oktroyieren ungewünschter Lösungen wird der Mehrheitswille der Betroffenen verhöhnt und der Akzeptanz demokratischer Entscheidungen Schaden zugefügt.

In Aumühle besteht Interesse an einem Waldkindergarten. Die ersten Gespräche hierüber sind geführt worden. Besondere Probleme bereitet die Frage des Standortes eines Bauwagens bzw. einer Hütte für die Kinder. Im Wald wären aufwändige und langwierige baurechtliche Schritte abzuarbeiten. Sonstige Standortmöglichkeiten werden derzeit untersucht. Die Gemeindevertretung beschloss die Einrichtung von 15 Waldkindergarten-Plätzen vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschuss des Kreises. Die Finanzierung muss gesichert sein ehe die Gemeinde eine Hütte oder einen Bauwagen für den Waldkindergarten beschaffen kann.

In einem weiteren Punkt wurde beschlossen, eine Preisabfrage bei Busunternehmen durchzuführen, um die Schülerbeförderung zwischen Kröppelshagen und Aumühle sicher zu stellen. Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich 23 Kinder aus Kröppelshagen die Aumühler Grundschule besuchen. Unser gemeindeeigener Kleinbus reicht dann nicht mehr aus.

Ein Grundstück Ecke Bismarck-Allee/Bergstraße soll mit drei Stadtvillen mit Mietwohnungen für ältere Menschen bebaut werden. Hierzu wurde eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b sowie die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Ausarbeitung des Planentwurfes beauftragt.

Mit der Ausarbeitung einer bereits früher beschlossenen Planänderung eines weiteren Grundstückes an der Bismarckallee wurde ebenfalls ein Städteplaner beauftragt.

Ferner wurde beschlossen, eine Befreiung vom Landschaftsplan für das ehemalige Sägewerksgelände zu erteilen. Hier wird ein Heizkraftwerk errichtet, dass viele Liegenschaften in Friedrichsruh mit Heizwärme versorgen soll und die ebenfalls erzeugte elektrische Energie in das Netz einspeist. Hierzu werden Holzschnitzel aus der Forstwirtschaft verschwelt und damit Gas gewonnen, mit dem fünf Generatoren angetrieben werden sollen.

Von der Verwaltung war vorgeschlagen worden, die Spielgeräte auf dem Spielplatz bei der Schule für ca. 20.000,-- Euro zu erneuern. Gemeindevertreterin Karen Schröder (Grüne) hatte vorab mit einem Zimmermann eine Besichtigung vorgenommen. Dieser hatte mündlich angeboten, eine sach- und fachgerechte Reparatur für 7.000,-- Euro durchzuführen. Es wurde beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, das Gerät fachgerecht instand setzen zu lassen.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Bürgermeister einen neuen Tagesordnungspunkt  als Dringlichkeitsantrag eingebracht: Renovierung/Umbau des Rathauses. In der Sitzungsvorlage hatte das Amt Hohe Elbgeest darauf hingewiesen, dass „nach objektiven Maßstäben ist die Dringlichkeit hier nicht gegeben. Eine Aufnahme auf die Tagesordnung, die Beratung und Beschlussfassung sind nach den kommunalrechtlichen Regelungen rechtswidrig.“  Ohne dieses zu berücksichtigen, ließ der Bürgermeister diesen Tagesordnungspunkt in nicht-öffentlicher Sitzung durchziehen. Beschlossen wurde, das Rathaus um- und auszubauen für die Vermietung der beiden oberen Etagen für eine privatärztliche Praxis mit den Schwerpunkten Kinderheilkunde und Homöopathie. Dafür werden aus dem Haushalt 150.000,-- Euro zur Verfügung gestellt. Da dieser Beschluss rechtswidrig zustande gekommen ist, ist er unwirksam. Überdies muss (!) der Bürgermeister nach § 43 Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein einem rechtswidrigen Beschluss widersprechen. Wir sind gespannt.

Hierzu möchte die SPD-Fraktion anmerken: Die Gemeinde Aumühle gehört dem Amt Hohe Elbgeest an. Dort sind die Fachabteilungen für alle kommunalpolitischen Belange. Der Bürgermeister sollte die Bearbeitung der Fachthemen der Gemeinde diesen Fachleuten überlassen. Was in seinem Umfeld erarbeitet wird, entspricht leider oft nicht den rechtlichen Vorgaben und den fachlichen Notwendigkeiten. Der Gemeindevertretung sollten künftig nur noch einwandfreie Vorlagen und Beschlussempfehlungen vorgelegt werden.

 

Stand 13. April 2014

 

Nach oben

 


Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 13. Februar 2014

 

Zu Beginn der Sitzung wurden in der Einwohnerfragestunde der schlechte Zustand des Tannenwegs und der Katzenstege angesprochen. Außerdem gab es auch besorgte Anfragen zu den Krippenplätzen, der Unterbringung der Pfadfinder und wann wieder eine Einwohnerversammlung stattfinden wird.

Die SPD-Fraktion hatte beantragt, das Thema "Abfallablagerung auf dem Turnierplatz" auf die Tagesordnung zu nehmen, da wir hier eine erhebliche Belastung der Umwelt sehen. Leider hat der Bürgermeister diesen Antrag pflichtwidrig nicht auf die Tagesordnung gesetzt, sondern ließ darüber von der Gemeindevertretung abstimmen. Dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen nicht unterstützt und soll nun noch einmal im Umweltausschuss behandelt werden. 

Nach dem Auszug des Bauamtes aus dem Rathaus wird nur noch das Erdgeschoss vom Bürgermeister und einer Sekretärin benutzt sowie die Eingangshalle für Ausschuss-Sitzungen. Obwohl das Amt zugesichert hatte, dass Trauungen auch weiterhin im Rathaus stattfinden können, hat es in den letzten Monaten keine dort keine Trauungen mehr gegeben, so dass Ober- und Dach-Geschoss praktisch leer stehen. Bei jährlichen Kosten für Heizung, Beleuchtung und Reinigung des Rathauses sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten in Höhe von rund 40-tausend Euro, wünschen sich viele eine intensivere Nutzung des Rathauses. Deshalb war versucht worden, das Ober- und Dach-Geschoss zu vermieten. Es gab zwar Anfragen von Interessenten aber bisher noch keine konkreten Mietangebote. Die Gemeindevertretung beschloss mehrheitlich, bis Ende 2014 weiter nach einem Mieter zu suchen. Gleichzeitig soll in der nächsten Einwohnerversammlung allen Aumühlerinnen und Aumühlern Gelegenheit gegeben werden, Vorschläge für die zukünftige Nutzung des Rathauses zu machen.

Obwohl die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung schon seit vielen Monaten diskutiert und überarbeitet wird, gab es vor der Abstimmung doch noch einige Details, mit denen nicht alle einverstanden waren. Schließlich stimmten 12 Gemeindevertreter für die neue Geschäftsordnung bei 4 Enthaltungen.

In letzter Zeit hat es immer wieder Kritik am Internet-Auftritt der Gemeinde gegeben. Insbesondere eine zeitgerechte Information über Sitzungstermine und deren Tagesordnung klappte nicht immer, Protokolle kamen oft verspätet oder inkomplett ins Netz. Die Gemeindevertretung beschloss deshalb einstimmig, die Pflege der Internet-Seite dem Amt zu übertragen, auch wenn das eine Änderung des bisherigen Designs mit sich bringt. 

Zwei Fußgängerbrücken über die Bille verbinden Aumühle und Reinbek: der "Ellerholdesteg" zwischen Billeweg und Krappenkamp und der "Hammelsteg" am nördlichen Ende der Großen Straße. Nach der Erneuerung des Ellerholdestegs wurde jetzt der Vertrag zwischen Aumühle und Reinbek, der die Unterhaltungskosten regelt, überarbeitet und neu gefasst. Dieser Vetrag wurde einstimmig angenommen.

Die Aumühler Kinderkrippe "Agilo" hat zwei Ganztags- und eine Halbtags-Gruppe mit je 10 Kindern zwischen 1 und 3 Jahren. Besonders bei der Halbtagsbetreuung zeigte sich in den letzten Monaten, dass die10 Plätze bei weitem nicht ausreichen und deshalb Bedarf für weitere 10 Haltbags-Plätze besteht. Agilo hat angeboten, eine zweite Halbtagsgruppe einzurichten, wenn die Gemeinde das wünscht. Daraufhin hat auch die evangelische Kirchengemeinde ihr Interesse bekundet, zusätzlich zum evangelischen Kindergarten auch eine Krippe mit 10 Halbtagsplätzen zu betreiben. Die Entscheidung, wer den Zuschlag bekommt, soll nach einer Ausschreibung erfolgen. Vorerst muss aber beim Kreis ein Antrag auf Aufnahme in den Bedarfsplan gestellt werden, um entsprechende Zuschüsse zu sichern. Mit einer Entscheidung des Kreises wird allerdings erst Ende Mai gerechnet. Deshalb hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen die früher von der Kinderkrippe genutzten Räume in der Großen Straße, die z.Zt. leer stehen, vorerst von Seiten der Gemeinde anzumieten, um sie dann - nach der Ausschreibung - an den entsprechenden Träger weiter zu vermieten. Anderenfalls besteht das Risiko, dass die Räume zwischenzeitlich anderweitig vermietet werden und es schwer werden dürfte, in der Kürze der Zeit zwischen Ende Mai und Anfang August geeignete Räume zu finden und so herzurichten, dass dort Kleinkinder betreut werden können. Die Räume in der Großen Straße sind bereits damals auf Kosten der Gemeinde mit Kinderklos etc. eingerichtet worden, so dass allenfalls ein neuer Anstrich nötig wäre, um die Räume als Kinderkrippe nutzen zu können. Leider vertrat die Mehrheit der Gemeindevertreter die Ansicht, dass es Sache des zukünftigen Betreibers ist, geeignete Räume zu finden, und lehnte deshalb die Anmietung durch die Gemeinde ab. Das kann sich möglicherweise als teure Fehlentscheidung herausstellen, falls diese Räume in der Großen Straße Ende Mai nicht mehr verfügbar sein sollten. Die Umbaukosten anderer Räume müssten letztendlich von der Gemeinde bezahlt werden.

Außerdem gibt es eine Elterninitiative, die gerne einen Waldkindergarten hätte. In diesem Zusammenhang wurde auf vom Amt bereit gestellte Zahlen verwiesen, wonach die 100 Kindergartenplätze im evangelischen und Montessori-Kindergarten ausreichen, um alle aumühler Kinder zu versorgen, zumal derzeit 17 Kinder in auswärtigen Kindergärten untergebracht sind. 

Am Ende einer langen Debatte wurde schließlich beschlossen, beim Kreis 10 weitere Krippenplätze und 10 zusätzliche Kindergartenplätze zu beantragen.

Bereits im Jahre 2013 sollten die Dächer der Mietshäuser in der Steinstraße neu gedeckt und isoliert werden, doch gab es Verzögerungen bei der Detailplanung. Jetzt sind alle Vorarbeiten abgeschlossen und die Gewerke wurden ausgeschrieben, so dass die Aufträge vergeben werden können. Die Kosten belaufen sich auf rund 300-tausend Euro. 

Die Frage, ob die Gemeinde ein Grundstück im Billeweg erwerben soll, um eine Alternative Erschließungsmöglichkeit von rückwärtigen Grundstücken zwischen Großer Straße und Billeweg zu ermöglichen, wurde an den Bauausschuss verwiesen.

Ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung war nicht erforderlich. 

 

Stand 14. Februar 2014

 

Nach oben