AKTUELLES AUS DER KOMMUNALPOLITIK 2021

 

Übersicht:

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. Oktober 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. September 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. September 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. August 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Juni 2021

Vorschlag der SPD-Fraktion zur Neu-Gestaltung des Schulumfelds nach dem Kahlschlag

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 6. Mai 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. März 2021

Zu den Baumfällungen auf dem Schulgelände am Schwarzen Weg

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28. Januar 2021

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. November 2020

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. August 2020

50 Jahre Mitglied der SPD-Aumühle

Neuer Vorstand der SPD-Aumühle

 

 

Archiv:  
  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2020
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  Aus Sitzungen der Gemeindevertretung 2002 - 2003

 

 

Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2021

In der Einwohnerfragestunde wurde gefragt, ob für den Ausbau eines Teils der Pfingstholzallee Anliegerbeiträge erhoben würden. Schließlich sei ja die gesamte Asphaltschicht mit Unterbau erneuert worden. 

In den Kuhkoppelnebenstraßen sollen dagegen nur wenige Zentimeter der Deckschicht abgefräst werden, was aber nicht mehr als Reparatur sondern als Ausbau mit Anliegerbeteiligung gewertet wird. Worin begründet sich der Unterschied? Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema heute auch noch ein Punkt auf der Tagesordnung ist und erklärt im Vorwege, dass laut zuständigem Ingenieurbüro nur Reparaturarbeiten an der Oberdecke geplant waren, es sich aber bei der Ausführung herausstellte, dass eine Decktragschicht aufgetragen werden muss. Die Nachträge wurden beauftragt und die Arbeiten jetzt ausgeführt. 

In einer früheren SPD-Anfrage bei Rechtsanwalt Dörfler, (juristischer Berater der Gemeinde und des Amtes), führt dieser aus:

…. Allgemeine Informationen: Eine Ausbaubeitragsveranlagung ist in Schleswig-Holstein nicht von vorherigen Informationen der betroffenen Anlieger abhängig! Wenn eine Gemeinde eine Ausbaubeitragssatzung hat, dann ist sie auch verpflichtet, etwa entstandene Beitragsansprüche innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist geltend zu machen!
Mit freundlichen Grüßen
RA Joachim H. Dörfler

Die technischen Normen und die Rechtsprechung sehen nur in dem Einbau einer maximal 4 cm starken neuen Deckschicht eine beitragsfreie Instandsetzung. Die Erneuerung der alten Deckschicht und der darunter befindlichen Tragschicht oder einer Tragdeckschicht sind jedoch keine Reparatur (Instandsetzung) mehr, sondern gelten als Erneuerung. Deshalb ist für die Arbeiten in der Pfingstholzallee zwingend die Ausbaubeitragssatzung anzuwenden. Das scheint einigen in der Gemeindevertretung entgangen zu sein. Die Belastung aller Aumühler Steuerzahler wäre daher rechtswidrig.

Nach der Vorstellung der neuen Klimaschutzmanagerin beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, dass die Klimaschutzmanagerin mit der Planung und Ausschreibung von 2 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten beauftragt wird.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde Aumühle sich den anderen Amts-Gemeinden anschließt und Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz 2020 einreicht. Auch die Kooperationsvereinbarung für das Nachbarschaftsforum zwischen Bille und Glinder Au wurde einstimmig akzeptiert.

Bereits Anfang des Jahres 2021 sollte der Ausbau des WLANs in der Schule ausgeschrieben und vergeben werden. Leider ist dieser Auftrag im Amt krankheitsbegingt liegen geblieben. Nun soll es aber endlich losgehen. Nach einer etwas hitzigen Debatte stimmte eine deutliche Mehrheit für den WLAN-Ausbau, wofür € 175.000 veranschlagt werden. Zusätzlich sind noch Brandschutzmaßnahmen zu aktualisieren, wofür weitere € 150.000 bereit gestellt werden müssen.

Bisher wurden die Sportanlagen vom Hausmeister und Platzwart unter Aufsicht des TuS gewartet und gepflegt. Auf Wunsch des TuS soll das zukünftig von dafür geschulten Mitarbeitern des Bauhofs erfolgen. Dadurch wurde ein neuer Vertrag zwischen TuS und Gemeinde nötig, der - nach ausgiebiger Diskussion in den Ausschüssen - jetzt von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen wurde.

Die letzte Änderung der Baumschutzsatzung erfolgte 2014, doch hielten einige Fraktionen eine erneute Überarbeitung für erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde hatte ausgiebige Kommentare in den neuen Entwurf eingefügt, die jedoch alle vom Umweltausschuss verworfen wurden. Laub-Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm in 1 m Höhe sind durch die Satzung geschützt. Nadelbäume waren bisher ausgenommen. Ein Antrag, alle Bäume - also auch Nadelbäume - durch die Satzung zu schützen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Schließlich wurde der neue Entwurf mit 16 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen angenommen. Die SPD-Fraktion hatte sowohl im Umweltausschuss als auch in der Gemeindevertretung mehrfach darauf hingewiesen, dass die neue Satzung eine Reihe von Fehlern enthält und die SPD deshalb dieser Satzung nicht zustimmen könne. Eine genauere Erläuterung finden Sie in der Februar 2022-Ausgabe des Sachsenwalder.

Der nächste kontroverse Punkt war der Straßenausbau der Kuhkoppelnebenstraßen. In diesen Straßen gibt es keinen Anschluss an die Regenentwässerung. Um eine möglichst gute Versickerung der anfallenden Regenmengen zu erreichen, hatte der Planer vorgeschlagen, die Seitenstreifen mit Schotter gehalten in Kunststoffgittern auszuführen. Dafür hatte sich auch die ganz überwiegende Mehrheit der Grundstücksbesitzer in einem Schreiben vom November an alle Gemeindevertreter ausgesprochen. Der Vorsitzende des Umweltausschusses wollte jedoch die Überfahrten lieber pflastern, um so den Unterhaltungsaufwand gering zu halten. Dafür hatte er im Eichhörnchenweg Musterflächen herstellen lassen. Überfahrten sind nicht Teil der umlagefähigen Straßenausbaukosten, sondern wären von den Grundstücksbesitzern voll zu bezahlen, wofür € 300 an Mehrkosten veranschlagt wurden. Unter den Eindruck der großen Pfützen, die regelmäßig nach starken Regenfällen die Straßen blockieren, war der Mehrheit der Anlieger jedoch für eine optimale Entwässerung, was auch in der online-Anliegerversammlung am 22. November deutlich wurde. Da mit Anlieger-Beiträgen für den Straßenausbau vom mindestens € 5.000 pro Grundstück (bei großen Grundstücken über € 10.000) zu rechnen ist, fallen die Mehrkosten für die Überfahrt kaum ins Gewicht. Trotzdem schlug die UWG-Fraktion vor, den Anliegern die gepflasterten Überfahrten dadurch schmackhaft zu machen, dass die Kosten von der Gemeinde getragen werden. Für diesen unsinnigen Vorschlag, der die Gemeinde mindestens € 30.000 kostet, stimmten schließlich alle Gemeindevertreter der UWG und CDU bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen! Für den eigentlichen Antrag, die Überfahrten zu pflastern, stimmten schließlich 14 Gemeindevertreter (alle von UWG, CDU und FDP) während SPD und Grüne geschlossen mit 6 Stimmen dagegen waren.

Dazu ist anzumerken:

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau
und den Umbau sowie die Erneuerung öffentlicher Straßen, Wege und
Plätze in der Gemeinde Aumühle
(Ausbaubeitragssatzung - ABS) vom 10.12.2019

(7) Mehrkosten für zusätzlich oder stärker auszubauende Grundstückszufahrten im öffentlichen Verkehrsraum sind keine beitragsfähigen Aufwendungen, sondern von dem jeweiligen Grundstückseigentümer oder dinglich Berechtigten zu erstatten.

Gilt das Satzungsrecht in Aumühle auf Wunsch der UWG nicht mehr - zu Lasten von allen Aumühlern?

 

 

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 28. Oktober 2021

Der Tagesordnungspunkt 13 mit dem Thema der Einrichtung einer möglichen 2. Gruppe in der Kita Sachsenwaldkinder wurde gestrichen, da die Unterlagen fehlten. Der TOP 18, Kooperationsvereinbarung für das Nachbarschaftsforum zwischen Bille und Glinder Au, soll erst im Personal- und Koordinierungsausschuss behandelt werden und wurde ebenfalls von der Tagesordnung genommen.  

Der Bürgermeister wies in seinem Bericht auf den Volkstrauertag am 14.11. hin, der mit einer gemeinsamen Kranzniederlegung mit der Gemeinde Wohltorf begangen wird.

Aus den Ausschüssen wurden folgende Neuigkeiten berichtet:

  • Die Baumschutzsatzung soll in der nächsten Gemeindevertreterversammlung am 9.12. besprochen werden.

  • In die Überlegungen zum B-Plan „Mühlenteich“ kommt möglicherweise wieder Bewegung, da ein Treffen mit den Eigentümern terminiert wurde.

  • Der B-Plan „Bismarckallee 15“ ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

  • Der Haushaltsplan 2022 wird im Dezember besprochen, so dass er im Januar/Februar nächsten Jahres beschlossen werden kann.

  • Am 8.11. wird der neue Vertrag mit der Verwalterfirma der gemeindeeigenen Wohnungen unterschrieben.

Es könnte sein, dass Aumühle zukünftig weitere Geflüchtete aufnehmen soll, die dann untergebracht werden müssen. Die Gemeinde solle Gemeindewohnungen zu diesem Zweck freihalten. Es wird berichtet, dass der Runde Tisch freiwerdende Gemeindewohnungen zuerst an Geflüchtete, die schon länger in Aumühle wohnen und deren Familien inzwischen auch hier leben, vergeben möchte, unter der Voraussetzung, dass sich keine "alteingesessenen" Aumühler Bürger finden, die nach den Vergaberegeln Vorrang hätten.

Die Gemeindevertretung nahm die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss einstimmig den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Der B-Plan wird jetzt noch einmal öffentlich ausgelegt.

Die Gemeinde stimmte zwei überplanmäßigen Ausgaben zu, die sich bei der Endabrechnung 2020 bei der agilo Kita Sachsenwaldkinder und der agilo Kinderkrippe ergeben haben: Im 1. Fall handelt es sich um die Summe von 26.955,41 Euro, die durch gestiegene Personal- und Verwaltungskosten entstanden ist. Im 2. Fall wird einstimmig zugestimmt, die Summe von 2.866,57 EUR auszugleichen.

Ebenfalls einstimmig beschloss die Gemeindevertretung die überplanmäßige Ausgabe von 233.000 EUR, die durch das neue KiTa-Gesetz entstanden ist. Der Beschluss wird durch eine Formulierung ergänzt, die auf die negativen Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Finanzen der Kommunen hinweist.

Beim Thema Ausbau Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg und Müllerkoppel wurde über die Ausgestaltung der Grundstücksüberfahrten diskutiert. Mit zwei Enthaltungen beschloss die Gemeinde, eine Bemusterungsfläche für die Gestaltung der Überfahrten durch ein Fachunternehmen herstellen zu lassen. Nach Aussage des Planungsbüros wird die gesamte Fläche der Seitenstreifen für die Versickerung des Regenwassers benötigt und deshalb wäre eine Versiegelung der Überfahrten mit Pflastersteinen kontraproduktiv.

Das Thema Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Aumühle wurde zurück in den Umwelt- sowie den Finanzausschuss gegeben, um ein umfassenderes Konzept erarbeiten zu lassen.

Die Neugestaltung des Schulumfeldes wurde erneut diskutiert. Es wurde berichtet, dass die Ausschreibung der Fläche für die Parkplätze zeitnah rausgeschickt wird eine Fläche in den nächsten Tagen für die Aufforstung bepflanzt wird. Die Fläche für die Skater wurde nun direkt an die Stirnseite der Turnhalle verortet, um einen ausreichenden Abstand zum Wald zu haben. Weitere Flächen sind noch in der Planung.

Mit einer Gegenstimme beschlossen die Gemeindevertreter zur Begleitung der Wiederaufforstung des Schulwaldes einen Waldpädagogen für 200 Stunden zu beauftragen. Dieses ist ein geforderter Ausgleich der Unteren Naturschutzbehörde für den Artenschutz.

Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Annahme eines Regulierungsvorschlages gesprochen.

 

Stand: 29. Oktober  2021

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 30. September 2021

 

Die Tagesordnung dieser Sitzung war relativ kurz und musste noch weiter gekürzt werden, da zur Endabrechnung 2020 der KiTas und der Straßensanierung im Kuhkoppelbereich weiterer Klärungsbedarf bestand, bevor darüber endgültig beschlossen werden kann.

Aus den Ausschüssen gibt es folgende Neuigkeiten:

  • Es hat ein Treffen in der Schule zum Thema Digitalisierung stattgefunden und es wurde ein Planer beauftragt.

  • Neues Feuerwehrgebäude: Das Schallschutzgutachten wurde beauftragt und Ende Oktober soll der Bericht vorliegen.

  • Parkplätze Schwarzer Weg: Es gab eine Zeitverzögerung, da Fragen der Entwässerung zu klären waren. Die Ausschreibung geht nun zeitnah an die Firmen raus.

  • Sanierung Sport- und Jugendheim: Das Architekturbüro ist beauftragt und beginnt mit der Planung.

  • Neuplanung Schulumfeld: Die Nachpflanzung muss noch dieses Jahr durchgeführt werden. Für die Aufforstung darüber hinaus wurden drei Varianten erstellt, die von den Fraktionen beraten werden sollen.

  • Die bisherige Verwalterfirma der gemeindeeigenen Wohnungen hat den Zuschlag für einen neuen Vertrag erhalten.

Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Verlängerung von zwei Erbbaurechtsverträgen und über die Ausbuchung einer Gewerbesteuerforderung beraten. 

 

 

Stand: 1. Oktober  2021

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 2. September 2021

 

Die Tagesordnung dieser  Sondersitzung der Gemeindevertretung war sehr kurz. Es ging hauptsächlich um den Bebauungsplan Nr. 6b "Bismarckallee 15" und die offene Jugendarbeit in Aumühle.

Die UWG zog nach kurzer Besprechung ihren Antrag, eine Satzung zur zweiten Verlängerung der Veränderungssperre für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet „Bismarckallee 15“ zu erlassen, zurück.

Der Bürgermeister berichtete von einem Termin mit der Forstbehörde, der Landwirtschaftskammer und der Landschaftsarchitektin zum Thema Nachpflanzungen an der Schule. Die Nachpflanzungen müssen bis Ende des Jahres nachgewiesen werden, so dass zeitnah die Pflanzen bestellt werden.

Aus den Ausschüssen wurde folgendes berichtet: Der Neubau des Feuerwehrgebäudes geht derzeit nicht voran, da die Erstellung des Schallschutzgutachtens bisher nicht vergeben werden konnte. Für die Sanierung des Sport- und Jugendheims wird aktuell der Architektenvertrag verhandelt. Für den Ausbau der Straßen im Kuhkoppelgebiet liegt die Ausführungsplanung vor und es wird an dem Leistungsverzeichnis gearbeitet.

Die Gemeindevertretung nahm die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet „Bismarckallee 15“ zur Kenntnis und stimmte einstimmig für den Satzungsbeschluss. Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich wurde der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Nach kurzer Diskussion beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, die Aufgabe der offenen Jugendarbeit ab dem 1.1. 2022 auf das Amt Hohe Elbgeest zu übertragen. Das bedeutet, dass es zukünftig neben den bestehenden Jugendorganisationen in Aumühle auch eine offene Jugendarbeit als Zusammenarbeit zwischen Aumühle und Wohltorf geben soll.

In einer Eilentscheidung wurde einstimmig dafür gestimmt, einen Hochleistungslüfter für die Freiwillige Feuerwehr zu beschaffen, der bei den Brandeinsätzen benötigt wird.

Zuletzt wurde noch einstimmig für den Erlass einer Veränderungssperre für die 2.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ beschlossen, damit eine fiktive Genehmigung einer Bauvoranfrage abgewendet werden kann.

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 12. August 2021

 

In der Einwohnerfragestunde gab es keine Fragen. Es waren nur 4 Zuhörer anwesend.

Die Tagesordnungspunkte zum B-Plan 6b "Bismarckallee 15" wurden von der Tagesordnung genommen, da sie in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung am 2. September 2021 beraten und abgestimmt werden sollen. Dieser Beschluss wurde mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen angenommen. 

In seinem Bericht wies der Bürgermeister auf das Tennisturnier Aumühle Open 2021 des TuS Aumühle-Wohltorf hin, welches vom 22.-29. August stattfindet.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport, Uwe Edler, berichtete, dass die Gemeinde vom Montessori Kinderhaus und dem evangelischen Kindergarten Geld zurückerhält, insgesamt 25.000 EUR. Für Aumühle ist das Thema Jugendbetreuung wieder im Gespräch; das Thema wird am 2. September auf der Sondersitzung der GV besprochen und am 11. September wird es einen Jugendworkshop auf dem Schulhof der Grundschule in Aumühle geben. Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Volker Johannsen, berichtet, dass es aktuell beim Neubau des Feuerwehrgebäudes eine Terminverzögerung um 4 Monate gibt, da noch kein Gutachter für die Erstellung des Schallschutzgutachtens gefunden werden konnte. Beim Ausbau des Schulumfeldes sind die Planungen vorangeschritten; nächste Woche werden erste Ergebnisse des Planungsbüros für die Leistungsbewertung und die Ausführungsplanung erwartet, der Entwurf für die grundlegende Gestaltung der Parkplätze liegt vor. Der Vorsitzende des Bauausschusses, Dr. Eckart Jantzen, berichtet, dass der B-Plan Nr. 2 "Kuhkoppel" demnächst fertig ist und die Beratung des B-Plans Müllerkoppel als nächstes erfolgen wird.

TOP10: Verwaltervertrag der Gemeindewohnungen: Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für den Verwaltervertrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Den Gemeindevertretern ist wichtig, dass der Anbieter den Auftrag erhält, der die Ausschreibungskriterien am besten erfüllt. Dieser Beschluss wird einstimmig angenommen.

Auch die Finanzhilfen über 11-tausend EUR für die Ganztagsbetreuung in der Schule wurden einstimmig genehmigt.

Für die Schulsozialarbeit soll eine zusätzliche Halbtagskraft angestellt werden. Es wird erwartet, dass die Kosten vom Land über ein gesondertes Programm getragen werden. Dieser Beschluss wurde bei zwei Enthaltungen angenommen.

Bei der Beschaffung eines neuen Feuerwehr-Fahrzeugs, um ein rund 35 Jahre altes zu ersetzen, waren sich wieder alle einig. Die Gesamtkosten werden auf rund 400-tausend EUR geschätzt, wovon hoffentlich ein Teil über Zuschüsse gedeckt wird.

Die Gemeindevertretung nahm den halbjährlichen Bericht des Bürgermeisters über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2021 ohne Nachfragen zur Kenntnis.

Es wird ein neuer Standort für die Mobilfunkstation  für das Mobilfunknetz 5G gesucht. Der Bismarckturm ist statisch und denkmalschutzrechtlich kein geeigneter Standort mehr.

Unter Anfragen und Mitteilungen wird mitgeteilt, dass es am 24. August ein Start- und Vergabegespräch mit dem ausgewählten Architekturbüro für die Sanierung des Sport- und Jugendheims geben wird.

Im nicht-öffentlichen Teil ging es um eine Mietvertragskündigung.

 

Stand: 13. August  2021

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 17. Juni 2021

 

In der Einwohnerfragestunde gab es keine Fragen, so dass man unmittelbar in die lange Tagesordnung einsteigen konnte.

Im Bericht des Bürgermeisters und der Ausschuss-Vorsitzenden ging es im wesentlichen darum, dass durch Krankheit der Sachbearbeiterin im Amt die Pläne für das WLAN in der Schule unbearbeitet liegen geblieben sind. Jetzt soll es aber endlich weitergehen. Die Gemeinden Aumühle und Wohltorf erwägen die Betreuerin für offene Jugendarbeit des Amtes evtl. auch in unseren Gemeinden einzusetzen. Die KiTa-Reform des Landes hat dazu geführt, dass die Elternbeiträge deutlich gesunken sind. Inwieweit sich daraus eine Mehrbelastung der Gemeinde ergibt und in wlecher Größenordnung die wäre, ist allerdings immer noch unklar. Im Zuge der Sanierung des Sport- und Jugendheims soll der Vertrag mit dem TuS aufgeteilt werden in einen über die Nutzung der Sportanlagen, der jetzt neu verhandelt werden muss, und nach der Sanierung einen neuen Vertrag über das Heim. Die Baumschutz-Satzung wurde überarbeitet und liegt jetzt beim Kreis zur Prüfung. In den letzten zwei Jahren ist die Sanierung der Gemeindestraßen etwas ins Hintertreffen geraten. Jetzt sollen die Haushaltsreste für Sanierungsarbeiten in diesem Jahr genutzt werden. In Kürze wird der Verwaltervertrag für die Gemeindewohnungen neu ausgeschrieben, so dass er zum Jahreswechsel wirksam werden kann.

Die erneute Auslegung des B-Plans 6b nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einstimmig beschlossen.

Für die Änderung des B-Plans 9 anläßlich des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses sind schalltechnische und artenschutzrechtliche Untersuchungen und Gutachten erforderlich. Die wurden durch einstimmigen Beschluss in Auftrag gegeben.

Der Klimaschutzbeauftragte des Amtes berichtete über die Möglichkeiten, Dächer von Gemeindewohnungen mit Solaranlagen zu versehen. Diese Idee soll weiter verfolgt werden.

Die Frage der Besitzverhältnisse der Brücke am Mühlenteich konnte nicht eindeutig geklärt werden. Um jetzt endlich wieder eine befahrbare Brücke zu bauen, wurde zwischen dem Kreis, der Gemeinde und dem Haus Bismarck eine "Drittellösung" vereinbart. Kreis und Gemeinde zahlen nach Fertigstellung und Abnahme der Brücke jeweils 50-tausend Euro an Bismarck. Den Rest der Baukosten und die weitere Instandhaltung sowie der Besitz der Brücke gehen auf Bismarck über. Die neue Brücke soll bei Notfällen für Rettungsfahrzeuge bis 12 Tonnen tragfähig sein. Es wurde darüber diskutiert, ob es möglich ist, dieses auf 16 Tonnen zu erhöhen, so dass alle Feuerwehrfahrzeuge die Brücke befahren können. Andernfalls müsste die Feuerwehr große Umwege fahren, die einen Einsatz erheblich verzögern würden. Die Gemeindevertretung stimmte dieser Drittellösung einstimmig zu.

Die CDU-Fraktion hatte einen Antrag gestellt, noch einmal über die am 6. Mai gegen die Stimmen der CDU beschlossene Sanierung des Sport- und Jugendheims zu sprechen. Offensichtlich war der CDU nicht klar, dass in Anbetracht der geplanten erheblichen Umbauten im Heim in jedem Fall ein Bauantrag gestellt werden muss, und wollte deshalb alle weiteren Planungen für die Sanierung zurückstellen, bis ggf. eine Baugenehmigung vorliegt. Diese kann allerdings nur erteilt werden, wenn eine detaillierte Planung vorgelegt wird. In der Juni-Ausgabe des Sachsenwalder schreibt der TuS ausdrücklich, dass er sich zwar einen Neubau gewünscht hätte aber "natürlich auch die Modernisierung nach Kräften unterstützen und vorantreiben" wird. Schließlich merkte die CDU, dass sie sich da wohl verrannt hat und zog den Antrag zurück.

Im nicht-öffentlichen Teil ging es noch um ein Erbpachtgrundstück in der Bürgerstraße.

 

 

Stand: 18. Juni  2021

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 6. Mai 2021

 

In der Einwohnerfragestunde gab es keine Fragen, so dass man unmittelbar in die lange Tagesordnung einsteigen konnte.

Bericht des Bürgermeisters:
Die Forstbehörde hat die Ermittlungen abgeschlossen. 1.700 qm müssen neu aufgeforstet werden. Die Fläche für die geplanten Parkplätze und den Spielplatz konnte geräumt werden, so dass die Erweiterung des Spielplatzes und der Bau der Parkplätze endlich in Angriff genommen werden kann. Die Untere Naturschutzbehörde möchte als Ausgleichsmaßnahme mit der Gemeinde ein Projekt zur Naturbildung starten, über die Höhe des Bußgeldes wird noch entschieden.
Die Anliegerversammlung zum Ausbau der Straßen des Kuhkoppelgebietes hat erfolgreich online mit 70 Teilnehmern stattgefunden.

Bericht aus den Ausschüssen:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport, Uwe Edler, dankt dem TuS für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Unterlagen für die heutige Entscheidung (s.u.) zum Sport- undJugendheim.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Volker Johannsen, berichtet, dass sich eine AG Wegesanierung gebildet hat, um die Bürgersteige wieder stärker in den Blick zu nehmen.
Die Vorsitzende des Personal- und Koordinierungsausschusses berichtet über die Überlegungen zur Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse.

Kontovers war der Tagesordnungspunkt 8 "Neubau oder Sanierung des Sport- und Jugendheims". Nachdem über diese Frage ja bereits seit langem diskutiert wird, sollte jetzt endlich eine Entscheidung gefällt werden. Für eine grundlegende Sanierung werden Kosten von etwa 1,5-Millionen Euro erwartet, während für Abriss und Neubau ca. 2,5-Millionen Euro veranschlagt werden. Für einen Neubau stimmten 10 – dagegen 11 Gemeindevertreter bei einer Enthaltung. Damit war dieser Antrag abgelehnt. Anschließend stimmten dann 14 Gemeindevertreter für die Sanierung des Heims bei 7 Gegenstimmen und einer Enthaltung. Sicher ist bedauerlich, dass die Abstimmung so knapp ausgefallen ist, aber zumindest können die Arbeiten jetzt endlich beginnen. Die SPD hat geschlossen für die Sanierung gestimmt. Das ist KEIN Votum GEGEN den TuS. Alle sind sich alle darüber im Klaren, dass der TuS für Aumühle eine große Bedeutung hat. Das sanierte Gebäude wird die Optik eines neuen Gebäudes haben, das Angebot des TuS für seine Mitglieder und die Aumühler Bevölkerung kann auch darin voll erhalten bleiben. Entscheidend war wohl die insgesamt schwierige Finanzlage der Gemeinde mit Pflichtausgaben für ein neues Feuerwehrfahrzeug und -Gebäude von mindestens 3-Millionen Euro. Außerdem muss wohl auch das Dach der großen Sporthalle in den nächsten Jahren neu gedeckt werden, wofür noch einmal rund 1-Million Euro geschätzt werden. Und dann gibt es noch eine große Zahl von Straßen, die dringend saniert werden müssen, was viele Millionen kosten wird.

Bei der Diskussion um den Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus waren 11 Gemeindevertreter - darunter auch alle SPD-Gemeindevertreter - für die Variante A und 8 für die Variante B. Entscheidend für die SPD war, den Grünstreifen zwischen Bismarckallee und Feuerwehr zu erhalten.

Die Sanierung der östlichen Nebenstraßen der Kuhkoppel beschäftigt die Gemeindevertretung seit 2008. Wegen der Planungen für eine grundlegende Sanierung sind die Erhaltungsmaßnahmen in diesen Straßen (z.B. Füllen von Schlaglöchern) auf ein absolutes Minimum reduziert worden, so dass die Straßen jetzt in einem jämmerlichen Zustand sind. Nun liegt ein Entwurf vor, der auf einer Online-Anliegerversammlung ausgiebig erläutert wurde. 19 Gemeindevertreter stimmten dafür, die Straßen entsprechend diesem Entwurf zu sanieren. Die Frage, welche Kosten auf die Anlieger zukommen, wird noch geprüft.

Die Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 2 "Kuhkoppel" wurden einstimmig angenommen. Zwei Gemeindevertreter, die in diesem Gebiet wohnen, verließen den Raum während der Debatte und Abstimmung.

Bereits die vorige Gemeindevertretung hatte für den Bau von 51 Parkplätzen entlang des Schwarzen Wegs und hinter der Schule gestimmt. Wegen des noch nicht geklärten Wegerechts wurde der damalige Beschluss jedoch aufgehoben. Jetzt stimmten 15 Gemeindevertreter für den Bau von 51 Stellplätzen bei 7 Gegenstimmen.

Die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung, so dass online-Sitzungen möglich werden, wurde mit kleinen Änderungen einstimmig angenommen.

Im nicht-öffentlichen Teil ging es um die Erneuerung der Brücke am Mühlenteich und Mobilfunkantennen auf dem Bismarckturm.

 

Stand: 10. Mai  2021

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 11. März 2021

 

In der Einwohnerfragestunde ging es erneut um die Baumfällarbeiten hinter und neben der Schule. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Ermittlungen noch laufen und die Öffentlichkeit informiert werden wird, wenn die Angelegenheit geklärt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport, dem Umwelt- und dem Bauausschuss wird das Planungsbüro BSK ein Rahmenkonzept für den gerodeten Bereich hinter der Schule, der nicht für die Parkplätze vorgesehen ist, entwickeln. Dieses Konzept wird dann mit der Schule, dem Schulverein und der Gemeinde abgestimmt.

Nachdem die Haushaltssatzung der Gemeinde Aumühle für das Haushaltsjahr 2021 in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung nicht beschlossen werden konnte, da das Amt Hohe Elbgeest kurzfristig noch einige Kennziffern überprüfen musste, konnte sie in dieser Sitzung von dem Vorsitzenden des Finanzausschusses vorgestellt und von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Der Verwaltungshaushalt wird demnach mit 8.020.400 EUR und der Vermögenshaushalt mit 1.374.800 EUR beschlossen. Mit der Zuführung von 340.700 EUR aus dem Vermögenshaushalt sowie der Entnahme von ca. 882.000 EUR aus der allgemeinen Rücklage, kann der Ausgabenüberhang im Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden. Die Rücklage schrumpft somit laut Planung in diesem Jahr auf ca. 1Mio. Euro. Allerdings hat die Gemeinde auch noch laufende Kredite in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro. Damit dürfte Ende dieses Jahres der Punkt erreicht sein, an dem die Schulden der Gemeinde die Rücklage übersteigen. 

Auch in diesem Jahr gehen knapp 50 Prozent der frei verfügbaren Mittel an das Amt Hohe Elbgeest (Amtsumlage: 964-tausend Euro = 21,0 %) und den Kreis Herzogtum Lauenburg (Kreisumlage: 1,46 Mio. Euro = 31,9 %). Ein anderer großer Ausgabenposten sind die Kosten der Schulen und KiTas mit zusammen rund 1,5 Mio Euro. 

Als anstehende Investitionen bzw. geplante Ausgaben werden unter anderem die Sanierung der Straßen im Kuhkoppelgebiet, die Sanierung der Schule, Ausbau des Schwarzen Weges und der Ernst-Anton-Straße sowie der Neubau des Feuerwehrgerätehauses und die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges genannt. Eine Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen.

Über die Sanierung oder einen Ersatzbau des Sport- und Jugendheims wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung entschieden, da die Arbeitsgruppe die Unterlagen zu kurzfristig fertigstellen konnte. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen zuvor in den Fraktionen beraten werden.

 

Stand: 14. März  2021

 

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 Zu den Baumfällungen auf dem Schulgelände am Schwarzen Weg

 

Zur Neugestaltung der kahlgeschlagenen Flächen hat die SPD-Fraktion der Gemeindevertretung im Mai 2021 einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage unterbreitet. 

Fotos: Lothar Neinass 


Und so sieht das aus der Luft aus:

 

Der Bebauungsplan 11 b wurde notwendig, um die Stellplatzsituation für Schule, Kitas, Sporthallen und Spielplatz sowie für die Errichtung eines Pfadfinderheimes zu regeln und den behördlichen Vorgaben anzupassen. Er wurde von der Gemeindevertretung am 28. Mai 2020 einstimmig beschlossen, auch wenn die CDU jetzt behauptet, dagegen gewesen zu sein. Offensichtlich nimmt die CDU es mit der Wahrheit nicht so genau. Für die Ende Januar stattgefundenen Fällungen und deren Bewertung ist eine Darstellung und Interpretation der diesbezüglichen Festlegungen des B-Planes notwendig.

Vordere Fläche am Schwarzen Weg

Das Wäldchen links vom Beginn Schwarzer Weg bis zur Einfahrt zum Schulgelände musste für vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen und zusätzlich für die dringend gewünschte und geforderte Erweiterung des einzigen Spielplatzes in der Gemeinde Aumühle „umgewandelt“ werden, das heißt seinen Waldcharakter verlieren.

Hier ist im B-Plan die Ausweisung des genannten Bereiches zu erkennen: Fläche für Gemeinbedarf (violett). Diese Ausweisung wurde vorsorglich gewählt, um nötigenfalls später dort Einrichtungen des Gemeinbedarfes zu errichten – z.B. Kitas o.ä. Eine derartige Nutzung ist auf absehbare Zeit jedoch nicht vorgesehen. Die grün gefüllten Kreise (links unten) stellen geschützte Bäume dar.

Für die Waldumwandlung waren die im rechts unten stehenden Lageplan markierten Flächen genehmigt.

Erläuterung: „Waldumwandlung“ bedeutet nicht, dass der vorhandene Wald vollständig gerodet wird, sondern dass der Waldcharakter einer dicht mit Bäumen bewachsenen Fläche so weit aufgelockert wird, dass die Struktur einer mit (von dem ursprünglichen Waldbestand erhaltenen geeigneten) Einzelbäumen bestandene Parkanlage hergestellt wird.

Dies war auf der genannten Fläche vorgesehen. Bei Ortsbesichtigungen während der Planaufstellung mit den Verantwortlichen und Sachkundigen im Rahmen der Bearbeitung des B-Planes wurde diese Lösung besprochen und festgelegt. Es waren auf der Fläche hierfür ausreichend gesunde und standfeste Einzelbäume festgestellt worden. 

Hierzu führt die Begründung des B-Plans auf Seite 4 aus:

Größere, erhaltenswerte Bäume befinden sich hauptsächlich im Bereich der Schule, am „Schwarzen Weg" und in der öffentlichen Grünfläche zum Sportplatz hin an der nordöstlichen Plangrenze. Auch in den Waldbereichen sind einige größere Bäume vorhanden.

Die endgültige Auswahl sollte vor bzw. bei den Fällarbeiten festgelegt werden, weil hierbei die Auswahl am sinnvollsten durchführt werden könnte. Der Parkcharakter sollte zusätzlich durch Nachpflanzung von parkgestaltenden Sträuchern und anderen Zierpflanzen unterstrichen werden.

Die zuständige Forstbehörde war nicht bereit zu genehmigen, dass nur Teile für Stellplätze und Spielplatz aus der Gesamtwaldfläche „herausgeschnitten“ würden. Es wurde nur der Umwandlung der beschriebenen Gesamtfläche zugestimmt.

Die geschilderte Lösung zur Umwandlung in eine baumbestandene Parkanlage wird im B-Plan 11 b Textteil   ausdrücklich ermöglicht:

4.3 Gestaltungsmaßnahmen (§9(1)25a/b BauGB) - öffentliche Grünflächen:

Die öffentlichen Grünflächen auf dem Schulgelände und im östlichen Planbereich sowie der noch nicht in Anspruch genommene Bereich innerhalb der Fläche für Gemeindebedarf im westlichen Planbereich (ehemalige Waldflächen) sind zur Vermeidung von Gefahren waldfrei zu halten, lediglich dürfen einzelne stabile Bäume als Solitär stehen bleiben.

Diese Klarstellung wurde auf ausdrücklichen Wunsch des damaligen Bauausschusses aufgenommen.

Schulwald:

Die Situation zwischen Schulgebäude/Sporthalle und dem Schwarzen Weg ist bereits seit 1992 abschließend geregelt:

Begründung zum B-Plan Seite 11:

Der Schulwald südwestlich der Schule bleibt weiterhin als Waldfläche erhalten. Mit Bescheid vom 17.09.1992
ist der Bereich zwischen Schule und dem Schulwald bereits als Grünfläche (Waldabstand) umgewandelt.

Trotzdem wurde während der Aufstellung des B-Planes geprüft, ob Stellplätze im Bereich des Schulwaldes errichtet werden könnten. Eine Waldumwandlung hierfür wurde von zwei Behörden abgelehnt. In der Begründung (S. 6) heißt es:

Damit wird deutlich: Baumfällungen z.B. zur Herstellung eines Waldabstandes waren hier nicht erforderlich und nicht zulässig. Lediglich südlich des Schultraktes C mussten einige Bäume entfernt werden zur Herstellung der notwendigen Stellplätze.Doch jetzt ist der ganze Schulwald weg.

 

Facit:

Bei den Fällarbeiten sind die Vorgaben des Bebauungsplanes und früherer Regelungen (Schulwald!) nicht beachtet worden., Es wurde eine Vielzahl von Bäumen gefällt, bei denen Notwendigkeit und Zulässigkeit nicht erkennbar sind.

Folgende Fragen stehen im Raum und müssen klar und umfassend geklärt werden:

  1. Wieso wurden die Vorschriften und Regelungen des B-Planes Nr. 11 b so erheblich missachtet?
  2. Wurde die nach § 9 Landeswaldgesetz [Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz-LWaldG) vom 5. Dezember 2004] für die durchgeführten Maßnahmen notwendige Genehmigung von der zuständigen Behörde eingeholt. Wenn nein: Warum nicht?
  3. Wer ist für diese Nachlässigkeiten verantwortlich?
  4. Wie hoch werden die ca.-Kosten für die Gemeinde geschätzt, wenn die notwendigen und von den zuständigen Behörden vermutlich festgelegten Ersatzleistungen durchgeführt werden?
  5. Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Fällmaßnahmen?
  6. Ist für die illegalen Fällmaßnahmen mit einem Bußgeld zu rechnen?
  7. Gibt es eine (kommunale) Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommt, damit diese Kosten nicht den Aumühler Steuerzahlern aufgebürdet werden?

 

Axel Mylius
Diplom Biologe und ehem. Vorsitzender des Bauausschusses

 

Stand: 8. Februar  2021

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 28. Januar 2021

 

In der Einwohnerfragestunde ging es um die Baumfällarbeiten hinter und neben der Schule. Es gab viele Nachfragen von Seiten der Einwohner, warum die Bäume gefällt wurden und ob noch weitere gefällt werden. Diesen wurde erläutert, dass die Arbeiten für die Umsetzung des im Dezember 2019 von der Gemeindevertretung verabschiedeten Bebauungsplan Nr. 11b durchgeführt werden, damit der Kinderspielplatz endlich erweitert und Parkplätze entlang des Schwarzen Wegs gebaut werden können. Einzelne Bäume, deren Standfestigkeit fraglich war, wurden zusätzlich freigegeben, nachdem sie von drei Fachleuten begutachtet worden waren. Die Gemeinde ist laut Bebauungsplan verpflichtet eine Waldaufforstung an anderer Stelle vorzunehmen. Darüber hinaus werden in den nächsten Tagen neben der Schule, der evangelischen Krippe und dem Montessori-Kinderhaus weitere Bäume gefällt, um den erforderlichen Waldschutzstreifen zu schaffen, der rechtlich zwingend notwendig ist, um die angrenzenden Gebäude zu schützen. 

Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 musste auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt werden, da sich kurzfristig noch einige wichtige Zahlen geändert haben. 

Die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Aumühle wird beschlossen. Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 350 v. H., Grundsteuer B 390 v. H. und Gewerbesteuer 350 v. H. und entsprechen damit den Werten des vergangenen Jahres.

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle dahingehend zu ändern, dass in Fällen von höherer Gewalt die Sitzungen der Gremien auch als Online-Sitzungen durchgeführt werden können. Der Passus, dass der Bürgermeister den Bauausschuss von „Routineaufgaben“ entlasten solle, indem er das gemeindliche Einvernehmen ohne den Ausschuss erteilt, wird nicht verabschiedet. Die exakte Formulierung soll noch einmal im Bauausschuss beraten werden.

Die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Aumühle sieht vor, dass offizielle Bekanntmachungen, nur noch durch das Veröffentlichen auf der Homepage des Amtes Hohe Elbgeest, als bewirkt gelten. Das bedeutet, dass für die Rechtssicherheit die Online-Bekanntmachung an dieser Stelle ausreichend ist. Darüber hinaus werden alle Bekanntmachungen weiterhin auf der Internetseite der Gemeinde und in den Schaukästen im Ort zu finden sein. Die Gemeindevertreter bestehen auf dem Hinweis, dass der Bürgermeister sicherstellen soll, dass die Aushänge auch weiterhin gemacht werden, damit auch Bürger ohne Internet-Zugang sich informieren können.

Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegenden neuen Trägerschafts- und Finanzierungsverträge mit dem Montessori Kinderhaus, der Ev. Kita Aumühle und der agilo Krippe und Sachsenwaldkinder zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss. Diese müssen wegen des Inkrafttretens des Kita-Reform-Gesetzes neu geschlossen werden. In der vorangegangenen Sitzung hatte die Gemeindevertretung beschlossen, dass die zur Verfügung stehenden Plätze vorrangig Kindern aus der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden und die Leitungsstunden in der Höhe wie bisher (30,5 WoStd.) beibehalten werden. Darüber hinaus erkennt die Gemeinde grundsätzlich ein Personalverhältnis für die pädagogischen Fachkräfte bis zu 2/3 Erstkräfte (Erzieher/Innen) und 1/3 Zweitkräfte (Sozialpädagogische Assistenten) an.

 

Stand: 31. Januar  2021

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 26. November 2020

In der Einwohnerfragestunde ging es um den Bauwagen, den die Pfadfinder als vorübergehende Räumlichkeit nutzen können. Hier sind noch der genaue Standort sowie die Themen Baugenehmigung und Statik zu klären.

Der Bürgermeister berichtete, dass die Förderung für die Sanierung des Sport- und Jugendheims negativ beschieden wurde. In Schleswig-Holstein wurden lediglich zwei Projekte ausgewählt.

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für die Grundstücke „Müllerkoppel 1-11a“. Aufgrund der Änderung des Denkmalschutzgesetzes gibt es keine einfachen Kulturdenkmale mehr und die Forstarbeiterhäuser sind nicht mehr nach dem Denkmalschutzgesetz geschützt.

Der Tagesordnungspunkt zur Hebesatzung der Gemeinde Aumühle wird auf die nächste Sitzung verschoben.

Um die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Aumühle wieder rechtssicher zu machen, wird diese mit kleinen Änderungen beschlossen. Über eine mögliche konkrete Erhöhung wird der Finanzausschuss beraten.

Zum 01.01.2021 müssen die Trägerschafts- und Finanzierungsverträge mit dem Montessori Kinderhaus und der Ev. Kita Aumühle neu geschlossen werden. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass die zur Verfügung stehenden Plätze vorrangig Kindern aus der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden und die Leitungsstunden in der Höhe wie bisher (30,5 WoStd.) beibehalten werden. Darüber hinaus erkennt die Gemeinde grundsätzlich ein Personalverhältnis für die pädagogischen Fachkräfte bis zu 2/3 Erstkräfte (Erzieher/Innen) und 1/3 Zweitkräfte (Sozialpädagogische Assistenten) an.

Der Nutzung des Wanderwegs für die Erschließung von zwei Grundstücken in der Bismarckallee 24  stimmt die Gemeindevertretung nicht zu.

 

 

 

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Wolfram Bliesener feiert 50 Jahre SPD-Mitgliedschaft

Schon 2017 beging die SPD-Aumühle feierlich die 50-jährige Mitgliedschaft von Hans-Richard Niemeier und auch 2020 können wir wieder so ein stolzes Jubiläum feiern:

 

 

Vor 50 Jahren trat Wolfram Bliesener 1970 der SPD bei. Dieses Jubiläum war Anlass für den Vorsitzenden Uwe Edler, gemeinsam mit Wolframs langjährigem Wegbegleiter Axel Mylius, den Jubilar mit Ehrenurkunde und goldener SPD-Anstecknadel zu würdigen und für seine Tätigkeiten und Verdienste für die SPD und die Gemeinde Aumühle zu danken.

Wolfram war von 1982 bis 1990 für die SPD im Aumühler Gemeinderat und engagierte sich im Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport. Als aktiven Fußball- und Tennisspieler im TuS, der dort auch das Training von Jugendmannschaften übernommen hatte, interessierten ihn die Aufgaben dieses Ausschusses besonders. Als Mitglied im Sozial- und Liegenschaftsausschuss waren es ihm wichtige Anliegen, den Verkauf der Gemeindewohnungen an private Investoren zu verhindern. Er setzte sich für die dringliche Instandhaltung der gemeindlichen Gebäude und Wohnungen durch verstärkte und regelmäßige Renovierungen ein und ebenso für die gerechte Vergabe der Wohnungen. Seit dieser Zeit wurden zunehmend sehr kleine Wohnungen zusammengelegt und mit zeitgemäßer Größe und Ausstattung versehen.

Die SPD-Aumühle gratuliert Wolfram und dankt ihm für seine kommunalpolitische Arbeit und für die Treue zur SPD.

 

 

 

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Aus der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 27. August 2020

In der Einwohnerfragestunde ging es um Ausbau der Nebenstraßen Kuhkoppel: Zeitplan + wo kann man sich informieren?
Der Umwelt-Ausschussvorsitzende Herr von Wedel sagte, es sei derzeit keine Einschätzung möglich. Eine Anliegerversammlung zu Infozwecken ist geplant.

Der TOP 12 „Ausbau Katzenstieg zwischen Bismarckallee und Bleicherstraße“ ist von der Tagesordnung genommen worden (einstimmig), da der Umweltausschuss noch neue Alternativen erörtern möchte.

Im seinem Bericht erläuterte der Bürgermeister, dass bei der Neubesetzung der Gemeindevertreterposition der FDP (der FDP-Vorsitzende Hendrik Wolters war Ende Juli verstorben) etwas schief gelaufen ist, wodurch die FDP in dieser Sitzung nur mit einer Person in der Gemeindevertretung repräsentiert war. Die FDP äußerte ihr Missfallen darüber.

Herr Kindt verlangte im Namen der CDU eine Gegendarstellung zum Sachsenwalder-Artikel der UWG (verfasst von Volker Johannsen) zum Thema Sanierung des Sport- und Jugendheims, verlas diese und gab sie zu Protokoll. Ebenso wird die Darstellung von Herrn Bargon auf der offiziellen Seite Aumühles von der CDU kritisiert. Herr Bargon stellt unmissverständlich und mit Bestätigung des Bürgermeisters klar, dass er diesen Artikel nicht als UWG-Mitglied, sondern in Urlaubsvertretung von Herrn Suhk in seiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister geschrieben hat.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport (Uwe Edler) teilte mit, dass die KiTa-Reform auf den 01.01.2021 verschoben ist, lediglich die Finanzdeckelung der Elternbeiträge setzte planmäßig zum 01.08.2020 ein. Gegen den Bebauungsplan 11b wurde erneut Klage eingereicht, so dass die Erweiterung des Spielplatzes und der Bau des Pfadfinderheims noch nicht in Angriff genommen werden konnten.

Der Vorsitzende des Umweltausschusses (Kaspar v. Wedel) teilte mit, dass die Überarbeitung der Baumschutzsatzung Fortschritte mache und für die Sanierung des Katzenstieges noch neue Alternativen geprüft werden. Die Ausbesserungsarbeiten von Straßenschäden soll in Kürze erfolgen.

Der Vorsitzende des Bauausschusses berichtete, dass die Arbeiten am B-Plan Nr. 2 (Kuhkoppelgebiet) voran kommen. Der Baumschutz soll an die im ganzen Ort geltende Baumschutzsatzung angepasst werden. Für das Mühlenteichgebiet soll geprüft werden, was baulich wegen der Nähe zum Vogelschutzgebiet möglich ist.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Steuereinnahmen der Gemeinde sind z.Zt. nich nicht abschätzbar.

Unter TOP 9 Digitalisierung der Fürstin-Ann-Marie-von-Bismarck-Schule stimmte die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit für das vorgelegte Konzept.

Die überplanmäßigen Ausgaben (TOP 10) nahm die Gemeindevertretung zur Kenntnis.

Bei TOP 11 Haushaltssatzung 2020 der Stiftung Aumühle gab es wegen fehlerhafter Zahlen eine kontroverse Diskussion. Wegen der niedrigen Zinsen sind die Einnahmen der Stiftung stark gesunken. Eine Besserung der Situation ist auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, so dass die Stiftung nur wenige Projekte unterstützen kann.

 

 

 

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Neuer Vorstand der SPD-Aumühle

Trotz bekannter Covid-19-bedingter Einschränkungen des öffentlichen Lebens, hat die SPD Aumühle sich am 04.08.2020 unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften zur Mitgliederversammlung im Sport- und Jugendheim getroffen. Neben dem Rückblick auf das in der Vergangenheit Geleistete, welches das Fundament für den Blick in die Zukunft ist, ging es darum sich für eben diese aufzustellen. Vor diesem Hintergrund gab es Neuwahlen, sowohl für die Vorstands- als auch für weitere Positionen. Hier die Ergebnisse für die Vorstandspositionen:

 

 

Uwe Edler

Birte Engljähringer

 

 

Vorsitzender

stellv. Vorsitzende

Schatzmeister:  Damir Lujić

Beisitzer:  Heiko Messerschmidt, Dr. Klaus Baumann

Es ist festzuhalten, dass sämtliche Wahlen einstimmig ausfielen, was als ein starkes Signal zu werten ist.
Wir möchten Sie ermuntern, sich uns - der SPD Aumühle - anzuschließen, ob als Mitglied, Unterstützer oder mit Ideen und Anregungen, um das Wohl von Aumühle voranzutreiben. Es lohnt sich. 

Ein Hinweis noch: Lassen Sie uns gemeinsam Acht geben aufeinander und zurzeit  insbesondere auf die neuen Erstklässler, die im Verkehr evtl. noch etwas unsicher sind! 

 

 

 

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