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JUNI 2001

mit folgenden Themen:

Wohnungsbau in Friedrichsruh

Aufhebung des Bahnübergangs in Friedrichsruh

 

 

 

Wohnungsbau in Friedrichsruh ?

 

Bereits vor einigen Jahren bemühte sich die Gemeinde Aumühle, auf dem Gelände des vor ca. 10 Jahren abgebrannten Dampfsägewerkes in Friedrichsruh eine Fläche für den Wohnungsbau auszuweisen. Nach ermutigenden Anfängen kam jedoch von den Trägern öffentlicher Belange das „Aus“. Die Planungen wurden abgebrochen. Die Aumühler Sozialdemokraten hatten damals das Vorhaben tatkräftig unterstützt, besonders weil eine Planungsidee vorlag, die unseren Vorstellungen sehr nahe kam und die nicht nur sehr vermögenden Kreisen den Bau eines Eigenheimes ermöglicht hätte.

 

Zur Erläuterung: Eine Gemeinde hat zwar weitestgehende Planungshoheit für ihr Gebiet, jedoch dürfen hierbei die Interessen überörtlicher Träger öffentlicher Belange (z.B. die Landesplanung und die Natur- und Denkmalschutzbehörden) nicht wesentlich beeinträchtigt werden. So war damals u.a. die mangelhafte Verkehrsanbindung durch die „Schlucht“ und den beschrankten Bahnübergang in Friedrichsruh ein wesentlicher Punkt der Ablehnung.

 

Jetzt hat der Eigentümer der Fläche nach eigenen Angaben signalisiert bekommen, dass nunmehr die Chance einer Genehmigung des Vorhabens gegeben sei, und nahm diesbezüglich Kontakt zur Gemeinde auf. Die gemeindlichen Gremien (Bauausschuss und Gemeindevertretung) befürworten die Ausweisung eines Wohnbaugebietes grundsätzlich, und so wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 29.3.2001 einstimmig beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern: Die bisher als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche soll in eine Wohnbaufläche umgewidmet werden. Dieser Beschluss ist den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet worden.

 

Wenn das Land diesem Vorhaben zustimmt, so sind die Weichen in Richtung Wohnungsbau gestellt, es ist jedoch noch keine Festlegung über Art und Ausmaß der baulichen Nutzung getroffen worden. Dies wird in einem aufzustellenden Bebauungsplan detailliert geregelt. Der Beschluss, einen solchen B-Plan aufzustellen, ist noch nicht getroffen worden, er wird derzeit vorbereitet.

Die bisherige Informationspolitik der Gemeinde diesbezüglich war sehr zurückhaltend. Der Bürgermeister kündigte in der Gemeinderats­sitzung am 10. Mai 2001 an, dass erst nach einem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung über einen Bebauungsplan und nach „Grünem Licht“ aus Kiel eine Bürgerbeteiligung in dieser Frage erfolgen solle.

 

Nach Meinung der Aumühler Sozialdemokraten ist jedoch jetzt der richtige Zeitpunkt, unsere Aumühler Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Diskussion einzubeziehen. In einer derart wichtigen Frage für die Gesamtentwicklung des Ortes sollte die Meinungsbildung auf möglichst breiter Basis erfolgen. Punkte, die der Diskussion bedürfen, sind zum Beispiel:

 

Ø      Welche Formen der Bebauung werden vorgesehen (Grundstücks­größen, Einzel-, Doppelhäuser usw., Gestaltungsfragen)?

Ø      Wie sollte die Erschließung des Wohngebietes geschehen (vgl. Aufhebung des Bahnübergangs in Friedrichsruh)?

Ø      Wie erfolgt die Vergabe der Wohngrundstücke – durch den „freien Markt“ oder bevorzugt an Aumühler Familien?

Ø      Ist es möglich, Reservegrundstücke für künftige Nachfragen freizu­halten (das ehemaligen Sägewerksgelände ist aller Voraussicht nach die letzte überhaupt mögliche Baufläche in Aumühle)?

 

Wir Sozialdemokraten meinen, dass diese Fragen von vornherein öffentlich diskutiert werden sollen, damit viele Meinungen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden können. Irrtümer und Irrwege in den Planungsideen können auf diese Weise am besten vermieden werden – und das liegt wohl  im Interesse aller Mitbürgerinnen und Mitbürger und besonders der bau­willigen Familien in unserer Gemeinde.

 

Wir bitten Sie, uns Ihre Meinung, Anregungen oder Bedenken mitzuteilen. Sprechen Sie gern unsere Gemeindevertreter an oder schreiben Sie uns an vorstand@spd-aumuehle.de oder fraktion@spd-aumuehle.de . Voraussichtlich wird die Gemeindevertretung bereits am 5. Juli über einen B-Plan beraten und beschließen. Die SPD-Aumühle sieht hier weder Notwendigkeit noch Vorteil für Aumühle, eilig und ohne Bürgerbeteiligung Beschlüsse zu fassen. Den Hauptvorteil eines schnellen Verfahrens hätte wohl nur der Grundeigentümer.

 

 

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Aufhebung des Bahnübergangs in Friedrichsruh

 

Bereits vor dem Ersten und auch vor dem Zweiten Weltkrieg gab es Pläne, in Friedrichsruh eine Straßenunterführung neben dem damaligen Bahnsteigtunnel zu bauen. Offensichtlich war schon in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Schranke in Friedrichsruh so oft geschlossen, dass sich der Verkehr davor staute.

Seit 1960 wurde erneut versucht, den Bahnübergang aufzuheben, um einerseits die langen Wartezeiten bei geschlossener Schranke und den damit verbundenen Rückstau zu vermeiden und andererseits das "Nadelöhr" Hohlweg zu beseitigen.

Das Ende der Teilung Deutschlands führte 1990 zu dem Beschluss, die Eisenbahnstrecke Hamburg - Berlin auszubauen. Der Ausbau als "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" wurde jedoch nur "gebremst" ausgeführt, solange es auch Pläne gab, von Hamburg nach Berlin eine parallele Transrapidstrecke zu bauen. Die Entscheidung, auf die Magnetbahn zu verzichten und die bestehende Eisenbahnverbindung nun so auszubauen, dass zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Berlin Zoo eine Fahrzeit von 90 Minuten erreicht wird, bedeutet, dass bis spätestens 2005 für den jetzigen Bahnübergang in Friedrichsruh eine andere Lösung gefunden werden muss.

Im Auftrage des Straßenbauamtes (SBA) Lübeck wurde 1993/94 eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Man ging davon aus, dass eine ersatzlose Schließung des Bahnüberganges wegen der damit verbundenen Unterbrechung des überregionalen Verkehrs nicht möglich sei. Zehn verschiedene Varianten wurden in dieser Studie auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft. Schließlich empfahl das SBA den Bau einer Straßenbrücke (Variante VI) aus verkehrstechnischen und finanziellen Gründen. Dagegen sprach sich die Gemeindevertretung am 15. Juni 1995 für den Bau einer Straßenunterführung (Variante IIIa) aus, da "die anderen Trassenvarianten - insbesondere die vom Straßenbauamt favorisierte - ... zu einer starken Beeinträchtigung des Ortsbildes (führen)."

Bei den Erwägungen der verschiedenen Varianten wurde leider übersehen, dass eine Beseitigung des "Nadelöhrs" Hohlweg das Ende des Verbots der Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 16 Tonnen bedeuten würde. Das heißt, Schwerlastverkehr könnte ungehindert durch Friedrichsruh rollen, besonders bei starker Belastung der Strecke Trittau - Schwarzenbek - Geesthacht, wenn diese Straße als Umgehung benutzt würde. Für die Bewohner Friedrichsruhs - besonders in der Rosenstraße - würde das heißen, dass künftig "Brummis" bis 40 Tonnen an ihren Häusern vorbeirollen. Anspruch auf Schallschutz hätten die Anwohner dort nicht.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Bundesstraße B 404 zur Bundesautobahn A 21 mit Ortsumgehungen für Schwarzenbek und Geesthacht wurde in den Nachbargemeinden über Alternativen zur Bahnquerung nachgedacht.

Alle folgenden Alternativen haben eine wesentliche Voraussetzung: Die bisherige Landesstraße L 208 von Rotenbek/Kuddewörde/Grande bis Friedrichsruh/Aumühle wird zu einer gemeindeverbindenden Straße herabgestuft und so für überregionalen und Schwerlastverkehr gesperrt. Damit stünden diese Straße und Bahnquerung nur dem innerörtlichen und Zubringer-Verkehr zur Verfügung.


Folgende
Alternativen sind denkbar:

  1. Der Bahnübergang in Friedrichsruh wird als "selten benutzt" eingestuft und alles bleibt unverändert. Das bedürfte allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt (Alternative 1).
  2. Die Straße führt vom jetzigen Bahnübergang an der Schlossmauer bis zur neu gebauten Krim-Unterführung und dann südlich entlang der Bahn bis zur Einmündung Emil-Specht-Allee/Alte Schulstraße neben der Eisenbahnbrücke (Alternative 2). - Dagegen würde ein Ausbau des Waldweges von der Krim bis zur Einmündung in die Alte Schulstraße/Landesstraße L 314 gegenüber der Straße "Auf der Koppel" dort eine unübersichtliche Kreuzung schaffen.
  3. Die Straße führt an der Schlossmauer bis zur Krim-Unterführung und bleibt dann auf der Seite (nördlich) der Bahn ohne Querung bis zur Einmündung in die Alte Schulstraße in Höhe der Reithalle. Durch Gewichtsbeschränkung würde wiederum der Schwerlastverkehr ferngehalten (Alternative 3).

Die Streckenführungen der Varianten und Alternativen sind in der Karte eingezeichnet.

Bei allen drei Alternativlösungen würden erhebliche Kosten gegenüber den oben angeführten Varianten IIIa (1995 geschätzte Kosten: ca. 18,2 Mio. DM, die zu je einem Drittel von Bahn, Bund und Land getragen werden müssen) oder VI (ca. 16,4 Mio. DM) gespart. Unter Berücksichtigung dieser Ersparnisse müsste ein Reservefond gebildet werden, aus dem die künftige Instandhaltung der bisherigen Landesstraße gezahlt werden kann, da diese ja dann als gemeindeverbindende Straße nicht mehr vom Land unterhalten wird.

Pro und Kontra

Zu Alternative 1:
Ob es tatsächlich gelingt, trotz Ausbaus der Bahnstrecke den Bahnübergang in Friedrichsruh unverändert zu belassen, müsste kritisch geprüft werden. Die Chancen sind vermutlich gering.

Zu Alternative 2:
Eine Straße vom jetzigen Bahnübergang an der Schlossmauer entlang bis zur Krim-Unterführung, unter der Bahn hindurch und dann südlich entlang der Bahn bis zur Einmündung der Emil-Specht-Allee in die Alte Schulstraße hätte folgende Vorteile:
- Bündelung des Verkehrs entlang der Bahn
- keine nennenswerte zusätzliche Lärmbelastung
- teilweise Nutzung bereits vorhandener Straßen und Wege, vergleichsweise geringer Eingriff in den Wald
- übersichtliche Einmündung des Verkehrs an der Kreuzung Emil-Specht-Allee
aber auch Nachteile:
- die Anbindung von Friedrichsruh für Lkw und Busse erfolgt nur über Kuddewörde
- die Krim-Unterführung muss neu gebaut werden, damit innerörtlicher Verkehr und Schulbus dort hindurchfahren können
- mehr Verkehr an der Kreuzung Alte Schulstraße/Emil-Specht-Allee.

Zu Alternative 3:
Eine Straße vom jetzigen Bahnübergang an der Schlossmauer und weiter auf der gleichen Seite direkt an der Bahn entlang bis zur Alten Schulstraße in Höhe der Reithalle hätte folgende Vorteile:

- Bündelung des Verkehrs entlang der Bahn.
- Teilweise Benutzung bereits vorhandener Straßen und Wege.
- Neubau einer Unterführung entfällt. Die Krim-Unterführung könnte nach Wiederherstellung der ursprünglichen Durchfahrtshöhe von 2,50 m als Pkw-Zufahrt für die Krim dienen. Die jetzige Zufahrt zur Krim durch den Wald könnte mit Balken gesperrt werden, damit diese nicht als "Schleichweg" benutzt wird.
- Es gäbe einen befestigten und beleuchteten Weg zum Eisenbahnmuseum (Lokschuppen Aumühle).

Nachteile dieser Alternative wären:

- Wegen der Verbreiterung des Damms zwischen Krim-Unterführung und Lokschuppen Aumühle wären größere Erdbewegungen notwendig.
- Das Auetal wird durch die neue Straße erheblich beeinträchtigt.
- Die Alte Schulstraße müsste an der Einmündung "Am Geleise" verbreitert werden.


Nach Auskunft des Verkehrsministers des Landes Schleswig-Holstein ist noch keine endgültige Entscheidung über die neue Bahnquerung getroffen. Sofern sich die betroffenen Gemeinden auf ein bestimmtes Planungskonzept einigen, wäre das Land bereit, seine Pläne entsprechend zu ändern.

Es wird daher allerhöchste Zeit, dass diese Fragen intensiv in Aumühle und Friedrichsruh öffentlich diskutiert werden, damit es nicht dazu kommt, dass der einfachste Weg gewählt wird, sondern der, den die Mehrzahl der Bürger in Aumühle und Friedrichsruh wünschen. - Diese Diskussionen müssen jetzt geführt werden und zügig zu einem Ergebnis führen, sonst würden Land und Bahn vermutlich die von ihnen bevorzugte Lösung (Variante VI) weiter vorantreiben.

Unsere Bitte


Bei den anstehenden Entscheidungen, die für die Zukunft von Aumühle außerordentlich wichtig sind, bitten wir um Ihre Mithilfe. Diese Themen sind zu bedeutend, um sie hinter verschlossenen Türen zu behandeln und ohne öffentliche Diskussion Vorentscheidungen darüber zu treffen.


Äußern Sie bitte Ihre Meinung zur

· Bebauung des Sägewerksgeländes
· Bahnquerung in Friedrichsruh.

 

Welche Bebauungsformen und Grundstücksgrößen (Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser und Quadratmeter pro Wohneinheit) halten Sie für angemessen? Würden Sie bei der Grundstücksvergabe eine Bevorzugung von Aumühler Familien nach einem klar definierten Punktesystem (wie damals bei der Bebauung "Auf der Koppel") gegenüber einem freien Verkauf für gerechtfertigt halten? Soll ein Teil der Grundstücke für eine spätere Bebauung (in fünf bis zehn Jahren) zurückgehalten werden?

 

Welche Alternative zur Bahnüberquerung unterstützen Sie? Sind Sie eher für die Förderung oder die Eindämmung des Durchgangsverkehrs durch Friedrichsruh?

 

Fordern Sie uns! Ihre Meinungsäußerung ist willkommen, egal ob persönlich, telefonisch, per Fax, Post oder E-Mail an vorstand@spd-aumuehle.de oder fraktion@spd-aumuehle.de . Ihre SPD-Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder sowie der Vorstand freuen sich auf Ihre Diskussionsbeiträge.

 

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